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begriffe:ausschuesse

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 ====== Ausschüsse ====== ====== Ausschüsse ======
-Der Begriff "Ausschuss" wird in der GO (Geschäftsordnung) des Bundesparteiparlements beschrieben.\\+Der Begriff "Ausschuss" wird in der [[https://cloud.partei-des-fortschritts.de/apps/files/files/150163?dir=/Bundesparteiparlament|GO (Geschäftsordnung)]] des Bundesparteiparlements beschrieben.\\
 Die relevante Information zu den Ausschüssen findet sich also stets in der aktuellen Version dieser GO.\\ Die relevante Information zu den Ausschüssen findet sich also stets in der aktuellen Version dieser GO.\\
 \\ \\
-Nachfolgend wird die Version 19 der GO hier zitiert.+Nachfolgend wird die **Version 19 der GO hier zitiert** (relevant ist der Abschnitt 5).
 =====5.1 Einrichtung und Grundlagen===== =====5.1 Einrichtung und Grundlagen=====
-• Artikel 27Ausschüsse sind zentrale Einheiten zur Erarbeitung von +====Artikel 27==== 
-Positionspapieren und stehen allen interessierten Parteimitgliedern +Ausschüsse sind zentrale Einheiten zur Erarbeitung von Positionspapieren und stehen allen interessierten Parteimitgliedern sowie Nicht-Mitgliedern (Bürgerabgeordneten) offen. 
-sowie Nicht-Mitgliedern (Bürgerabgeordneten) offen. +====Artikel 28==== 
-• Artikel 28Zur Gründung eines Ausschusses ist ein vom Präsidium +Zur Gründung eines Ausschusses ist ein vom Präsidium genehmigter Arbeitsauftrag erforderlich, unterstützt durch mindestens 2 % der Parlamentsmitglieder.\\ 
-genehmigter Arbeitsauftrag erforderlich, unterstützt durch +Jeder Ausschuss benötigt bei der Gründung mindestens fünf Mitglieder und eine davon gewählte Leitung. 
-mindestens 2 % der Parlamentsmitglieder. Jeder Ausschuss benötigt +====Artikel 29==== 
-bei der Gründung mindestens fünf Mitglieder und eine davon +Nach einer positiven Prüfung und einem Onboarding haben Bürgerabgeordnete das Recht, sich dezentral an der Arbeit der Ausschüsse zu beteiligen.\\ 
-gewählte Leitung. +Das Präsidium ist für die technische und organisatorische Umsetzung verantwortlich.
-• Artikel 29Nach einer positiven Prüfung und einem Onboarding +
-haben Bürgerabgeordnete das Recht, sich dezentral an der Arbeit +
-der Ausschüsse zu beteiligen. Das Präsidium ist für die technische +
-und organisatorische Umsetzung verantwortlich.+
 =====5.2 Aufgaben und Themenfokus===== =====5.2 Aufgaben und Themenfokus=====
-• Artikel 30Aufgabenbereiche: Ein Ausschuss übernimmt: +====Artikel 30==== 
-Recherche zu einem spezifischen Thema, +Aufgabenbereiche:\\ 
-die Erarbeitung eines Positionspapiers und +Ein Ausschuss übernimmt: 
-die Förderung eines zielführenden Diskussionsumfelds. +  Recherche zu einem spezifischen Thema, 
-• Artikel 31Jeder Ausschuss bearbeitet ein klar abgegrenztes Thema. +  die Erarbeitung eines Positionspapiers und 
-Ist der Themenbereich zu breit, kann das Präsidium die Gründung +  die Förderung eines zielführenden Diskussionsumfelds. 
-ablehnen und spezialisiertere Ausschüsse vorschlagen oder das + 
-Thema auf eine andere Ebene (Bund, Land oder Gebiet) verlagern.+====Artikel 31==== 
 +Jeder Ausschuss bearbeitet ein klar abgegrenztes Thema. 
 +Ist der Themenbereich zu breit, kann das Präsidium die Gründung ablehnen und spezialisiertere Ausschüsse vorschlagen oder das Thema auf eine andere Ebene (Bund, Land oder Gebiet) verlagern.
 =====5.3 Arbeitsweise und Entscheidungsfindung===== =====5.3 Arbeitsweise und Entscheidungsfindung=====
-• Artikel 32Ein Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei +====Artikel 32==== 
-Mitglieder anwesend sind. Entscheidungen und Positionspapiere +Ein Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.\\ 
-werden mit einer qualifizierten Mehrheit (2/3) verabschiedet. +Entscheidungen und Positionspapiere werden mit einer qualifizierten Mehrheit (2/3) verabschiedet.\\ 
-Abstimmungen sind dezentral möglich, die Teilnehmerzahlen +Abstimmungen sind dezentral möglich, die Teilnehmerzahlen werden protokolliert. 
-werden protokolliert. +====Artikel 33==== 
-• Artikel 33Die Leitung eines Ausschusses wird in der ersten Sitzung +Die Leitung eines Ausschusses wird in der ersten Sitzung mit einfacher Mehrheit gewählt und kann bei Bedarf während der Arbeit neu bestimmt werden.\\ 
-mit einfacher Mehrheit gewählt und kann bei Bedarf während der +Die Leitung sorgt für eine faire Moderation und orientiert sich an den Vorgaben der Geschäftsordnung. 
-Arbeit neu bestimmt werden. Die Leitung sorgt für eine faire +====Artikel 34==== 
-Moderation und orientiert sich an den Vorgaben der +Der Prozess der Positionsausarbeitung erfolgt in den Phasen. 
-Geschäftsordnung. +  Phase 1: Brainstorming und Einholung von Meinungsbildern und Literaturrecherche. 
-• Artikel 34Der Prozess der Positionsausarbeitung erfolgt in drei +  Phase 2: Beauftragung einer Verantwortlichen Person die Meinungsbilder und die Ergebnisse des Brainstormings in einem Fließtext strukturiert zusammenzufassen. Dieser Text wird als Arbeitsgrundlage bezeichnet. 
-Phasen. +  Phase 3: Abstimmung im Ausschuss ob die Arbeitsgrundlage im ganzen den Inhalten aus Phase 1 entspricht und für Phase 4 angenommen werden kann. 
-Phase 1: Brainstorming und Einholung von Meinungsbildern +  Phase 4: Arbeit am Text anhand von Verbesserungsvorschlägen. Verbesserungsvorschläge können der Austausch von Wörtern oder Sätzen sein. Über diese Änderungen soll abgestimmt werden können. 
-und Literaturrecherche +  Phase 5: Finalisierung und Formatierung des Textes gemäß des Parteistandards
-Phase 2: Beauftragung einer Verantwortlichen Person die +
-Meinungsbilder und die Ergebnisse des Brainstormings in +
-einem Fließtext strukturiert zusammenzufassen. Dieser Text +
-wird als Arbeitsgrundlage bezeichnet +
-Phase 3: Abstimmung im Ausschuss ob die Arbeitsgrundlage +
-im ganzen den Inhalten aus Phase 1 entspricht und für Phase 4 +
-angenommen werden kann. +
-Phase 4: Arbeit am Text anhand von +
-Verbesserungsvorschlägen. Verbesserungsvorschläge können +
-der Austausch von Wörtern oder Sätzen sein. Über diese +
-Änderungen soll abgestimmt werden können. +
-Phase 5: Finalisierung und Formatierung des Textes gemäß +
-des Parteistandards+
 =====5.4 Überprüfung und Qualitätssicherung===== =====5.4 Überprüfung und Qualitätssicherung=====
-• Artikel 35Vorabprüfung von Positionen: Vor der Einreichung eines +====Artikel 35==== 
-Positionspapiers in das Parteiparlament wird eine Einschätzung vom +Vorabprüfung von Positionen:\\ 
-Lektorat und den zuständigen Expertengremien eingeholt: +Vor der Einreichung eines Positionspapiers in das Parteiparlament wird eine Einschätzung vom Lektorat und den zuständigen Expertengremien eingeholt. 
-Artikel 35.1Bei Einwänden können Lektorat und +===Artikel 35.1=== 
-Expertengremium ein Statement zur Abstimmung im +Bei Einwänden können Lektorat und Expertengremium ein Statement zur Abstimmung im Parlament beifügen. 
-Parlament beifügen. +===Artikel 35.2=== 
-Artikel 35.2Bei Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit mit +Bei Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit mit Satzung oder Grundsatzprogramm kann die Grundsatzkommission zur Klärung eingeschaltet werden. 
-Satzung oder Grundsatzprogramm kann die +===Artikel 35.3=== 
-Grundsatzkommission zur Klärung eingeschaltet werden. +Die Grundsatzkommission kann auch aus Eigeninitiative bei einem Verdachtsfall im Rahmen der Möglichkeit der Geschäftsordnung intervenieren.
-Artikel 35.3Die Grundsatzkommission kann auch aus +
-Eigeninitiative bei einem Verdachtsfall im Rahmen der +
-Möglichkeit der Geschäftsordnung intervenieren.+
 =====5.5 Auflösung von Ausschüssen===== =====5.5 Auflösung von Ausschüssen=====
-• Artikel 36Ein Ausschuss wird aufgelöst, wenn: +====Artikel 36==== 
-innerhalb von drei Monaten keine Treffen stattfinden oder bei +Ein Ausschuss wird aufgelöst, wenn: 
-Treffen wiederholt keine Beschlussfähigkeit erreicht wird, oder +  innerhalb von drei Monaten keine Treffen stattfinden oder bei Treffen wiederholt keine Beschlussfähigkeit erreicht wird, oder 
-ein Positionspapier dreimal abgelehnt wird, oder +  ein Positionspapier dreimal abgelehnt wird, oder 
-der Ausschuss nach Einreichung eines angenommenen +  der Ausschuss nach Einreichung eines angenommenen Positionspapiers seinen Arbeitsauftrag erfüllt hat.
-Positionspapiers seinen Arbeitsauftrag erfüllt hat. +
-===== Artikel 27 ===== +
-**Ausschüsse** sind zentrale Einheiten zur Erarbeitung von Positionspapieren und stehen allen interessierten Parteimitgliedern sowie Nicht-Mitgliedern (Bürgerabgeordneten) offen. +
- +
-=====Artikel 28===== +
-Zur **Gründung** eines Ausschusses ist ein vom Präsidium genehmigter Arbeitsauftrag erforderlich, unterstützt durch mindestens 2 % der Parlamentsmitglieder.\\ +
-Jeder Ausschuss benötigt bei der Gründung mindestens fünf Mitglieder und eine davon gewählte Leitung. +
- +
- +
- +
- +
-Ein Ausschuss in der Partei des Fortschritts ist eine definierte Arbeitsgruppe, die sich mit einem bestimmten Thema befasst.\\ +
-Ausschüsse dienen dazu, bestimmte Fragestellungen gezielt und effizient zu bearbeiten und fundierte Ergebnisse (Dokumente) zur weiteren Beratung oder Beschlussfassung durch andere Parteigremien (z. B. Parteiparlamente oder Parteitage) vorzubereiten.\\ +
-Somit helfen Ausschüsse, die Arbeit der Partei zu strukturieren und zu vertiefen.\\ +
-Sie sammeln Informationen, ziehen ggf. Experten hinzu, erarbeiten Vorschläge, führen inhaltliche Diskussionen​.\\ +
-\\ +
-Laut Geschäftsordnung der Parteiparlamente ergeben sich folgende Schritte. +
-=====1. Einrichtung & Zweck===== +
-  * Zunächst erstellt und beschreibt eine Person auf decidim eine Initiative zu einem Thema. +
-  * Eine Initiative benötigt eine definierte Anzahl an Unterstützern. +
-  * Die Unterstützer geben der Intiative ihre Stimme. +
-  * Wenn die benötigte Zahl an Stimmen erreicht ist, braucht ein Ausschuss eine ausreichende Zahl an Mitwirkenden. +
-  * Engagieren sich genug Personen als Mitwirkende, dann startet der Ausschuss seine Arbeit mit dem Ziel, zu einem Thema ein detailiertes Dokument zu erstellen. +
-=====2. Grundlagen (Art. 27–31)===== +
-Ausschüsse werden durch das Parteiparlament oder seine Organe eingerichtet. +
- +
-Ihre Arbeitsweise und Zusammensetzung wird bei der Einrichtung festgelegt. +
- +
-Es gibt ständige Ausschüsse (für kontinuierliche Aufgaben) und temporäre Ausschüsse (für befristete Projekte)​. +
- +
-=====3. Arbeitsweise & Entscheidungsfindung (Art. 32–34)===== +
-Ausschüsse arbeiten phasenweise, z. B.: +
- +
-*Themenidentifikation +
- +
-*Informationssammlung +
- +
-*Auswertung & Diskussion +
- +
-*Erstellung von Entwürfen +
- +
-*Abschlussbericht+
  
-Entscheidungen werden im Ausschuss möglichst konsensual getroffen, alternativ durch Abstimmung​. 
  
-===== 4. Überprüfung & Auflösung (Art. 35–36):===== +======Praktische Schritte auf decidim ====== 
-Ausschüsse unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung ihrer Relevanz und Arbeitsweise.+  * Initive erstellen und beschreiben 
 +  * Unterstützer finden (Stimmen) 
 +  * Mitarbeiter in ausreichender Zahl finden 
 +  * Ausschuss gründen 
 +  * diskutieren, Experten befragen, Papier erstellen 
 +  * 2/3 Mehrheit für das Papier im Ausschuss erreichen 
 +  * Freigabe des Papiers vom Expertengremium, dem Lektorat und der Grundsatzkommission erhalten 
 +  * das Papier zur Abstimmung ins Parteiparlament einbringen
  
-Sie können bei Zielerreichung oder auf Beschluss des Parteiparlaments aufgelöst werden​.+======Hinweise====== 
 +  * Es gibt ständige Ausschüsse (für kontinuierliche Aufgaben) und temporäre Ausschüsse (zur Erstellung eines Positionspapier)​.
  
-====== Fazit ====== +====== Begriffe Liste ======
-Ein Ausschuss ist ein arbeitsfähiges Gremium der Partei, das bestimmte Aufgaben oder Themen vorbereitet und fachlich vertieft bearbeitet. Er ist ein zentrales Instrument der innerparteilichen Willensbildung und Strukturierung von Arbeitsprozessen​. +
-===== Begriffe Liste =====+
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-===== Ergänzende Links ===== +====== Ergänzende Links ====== 
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