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====== Ausschüsse ====== | ====== Ausschüsse ====== | ||
- | Der Begriff " | + | Der Begriff " |
Die relevante Information zu den Ausschüssen findet sich also stets in der aktuellen Version dieser GO.\\ | Die relevante Information zu den Ausschüssen findet sich also stets in der aktuellen Version dieser GO.\\ | ||
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- | Nachfolgend wird die Version 19 der GO hier zitiert. | + | Nachfolgend wird die **Version 19 der GO hier zitiert** (relevant ist der Abschnitt 5). |
=====5.1 Einrichtung und Grundlagen===== | =====5.1 Einrichtung und Grundlagen===== | ||
====Artikel 27==== | ====Artikel 27==== | ||
Ausschüsse sind zentrale Einheiten zur Erarbeitung von Positionspapieren und stehen allen interessierten Parteimitgliedern sowie Nicht-Mitgliedern (Bürgerabgeordneten) offen. | Ausschüsse sind zentrale Einheiten zur Erarbeitung von Positionspapieren und stehen allen interessierten Parteimitgliedern sowie Nicht-Mitgliedern (Bürgerabgeordneten) offen. | ||
- | =====Artikel 28===== | + | ====Artikel 28==== |
Zur Gründung eines Ausschusses ist ein vom Präsidium genehmigter Arbeitsauftrag erforderlich, | Zur Gründung eines Ausschusses ist ein vom Präsidium genehmigter Arbeitsauftrag erforderlich, | ||
Jeder Ausschuss benötigt bei der Gründung mindestens fünf Mitglieder und eine davon gewählte Leitung. | Jeder Ausschuss benötigt bei der Gründung mindestens fünf Mitglieder und eine davon gewählte Leitung. | ||
- | =====Artikel 29===== | + | ====Artikel 29==== |
Nach einer positiven Prüfung und einem Onboarding haben Bürgerabgeordnete das Recht, sich dezentral an der Arbeit der Ausschüsse zu beteiligen.\\ | Nach einer positiven Prüfung und einem Onboarding haben Bürgerabgeordnete das Recht, sich dezentral an der Arbeit der Ausschüsse zu beteiligen.\\ | ||
Das Präsidium ist für die technische und organisatorische Umsetzung verantwortlich. | Das Präsidium ist für die technische und organisatorische Umsetzung verantwortlich. | ||
=====5.2 Aufgaben und Themenfokus===== | =====5.2 Aufgaben und Themenfokus===== | ||
- | =====Artikel 30===== | + | ====Artikel 30==== |
- | Aufgabenbereiche: | + | Aufgabenbereiche: |
- | o Recherche zu einem spezifischen Thema, | + | Ein Ausschuss übernimmt: |
- | o die Erarbeitung eines Positionspapiers und | + | |
- | o die Förderung eines zielführenden Diskussionsumfelds. | + | |
- | =====Artikel 31===== | + | |
+ | |||
+ | ====Artikel 31==== | ||
Jeder Ausschuss bearbeitet ein klar abgegrenztes Thema. | Jeder Ausschuss bearbeitet ein klar abgegrenztes Thema. | ||
- | Ist der Themenbereich zu breit, kann das Präsidium die Gründung | + | Ist der Themenbereich zu breit, kann das Präsidium die Gründung ablehnen und spezialisiertere Ausschüsse vorschlagen oder das Thema auf eine andere Ebene (Bund, Land oder Gebiet) verlagern. |
- | ablehnen und spezialisiertere Ausschüsse vorschlagen oder das | + | |
- | Thema auf eine andere Ebene (Bund, Land oder Gebiet) verlagern. | + | |
=====5.3 Arbeitsweise und Entscheidungsfindung===== | =====5.3 Arbeitsweise und Entscheidungsfindung===== | ||
- | =====Artikel 32===== | + | ====Artikel 32==== |
- | Ein Ausschuss ist beschlussfähig, | + | Ein Ausschuss ist beschlussfähig, |
- | Mitglieder anwesend sind. Entscheidungen und Positionspapiere | + | Entscheidungen und Positionspapiere werden mit einer qualifizierten Mehrheit (2/3) verabschiedet.\\ |
- | werden mit einer qualifizierten Mehrheit (2/3) verabschiedet. | + | Abstimmungen sind dezentral möglich, die Teilnehmerzahlen werden protokolliert. |
- | Abstimmungen sind dezentral möglich, die Teilnehmerzahlen | + | ====Artikel 33==== |
- | werden protokolliert. | + | Die Leitung eines Ausschusses wird in der ersten Sitzung mit einfacher Mehrheit gewählt und kann bei Bedarf während der Arbeit neu bestimmt werden.\\ |
- | =====Artikel 33===== | + | Die Leitung sorgt für eine faire Moderation und orientiert sich an den Vorgaben der Geschäftsordnung. |
- | Die Leitung eines Ausschusses wird in der ersten Sitzung | + | ====Artikel 34==== |
- | mit einfacher Mehrheit gewählt und kann bei Bedarf während der | + | Der Prozess der Positionsausarbeitung erfolgt in den Phasen. |
- | Arbeit neu bestimmt werden. Die Leitung sorgt für eine faire | + | |
- | Moderation und orientiert sich an den Vorgaben der | + | |
- | Geschäftsordnung. | + | |
- | =====Artikel 34===== | + | |
- | Der Prozess der Positionsausarbeitung erfolgt in drei | + | |
- | Phasen. | + | |
- | o Phase 1: Brainstorming und Einholung von Meinungsbildern | + | |
- | und Literaturrecherche | + | |
- | o Phase 2: Beauftragung einer Verantwortlichen Person die | + | |
- | Meinungsbilder und die Ergebnisse des Brainstormings in | + | |
- | einem Fließtext strukturiert zusammenzufassen. Dieser Text | + | |
- | wird als Arbeitsgrundlage bezeichnet | + | |
- | o Phase 3: Abstimmung im Ausschuss ob die Arbeitsgrundlage | + | |
- | im ganzen den Inhalten aus Phase 1 entspricht und für Phase 4 | + | |
- | angenommen werden kann. | + | |
- | o Phase 4: Arbeit am Text anhand von | + | |
- | Verbesserungsvorschlägen. Verbesserungsvorschläge können | + | |
- | der Austausch von Wörtern oder Sätzen sein. Über diese | + | |
- | Änderungen soll abgestimmt werden können. | + | |
- | o Phase 5: Finalisierung und Formatierung des Textes gemäß | + | |
- | des Parteistandards | + | |
=====5.4 Überprüfung und Qualitätssicherung===== | =====5.4 Überprüfung und Qualitätssicherung===== | ||
- | =====Artikel 35===== | + | ====Artikel 35==== |
- | Vorabprüfung von Positionen: Vor der Einreichung eines | + | Vorabprüfung von Positionen:\\ |
- | Positionspapiers in das Parteiparlament wird eine Einschätzung vom | + | Vor der Einreichung eines Positionspapiers in das Parteiparlament wird eine Einschätzung vom Lektorat und den zuständigen Expertengremien eingeholt. |
- | Lektorat und den zuständigen Expertengremien eingeholt: | + | ===Artikel 35.1=== |
- | =====Artikel 35.1===== | + | Bei Einwänden können Lektorat und Expertengremium ein Statement zur Abstimmung im Parlament beifügen. |
- | Bei Einwänden können Lektorat und | + | ===Artikel 35.2=== |
- | Expertengremium ein Statement zur Abstimmung im | + | Bei Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit mit Satzung oder Grundsatzprogramm kann die Grundsatzkommission zur Klärung eingeschaltet werden. |
- | Parlament beifügen. | + | ===Artikel 35.3=== |
- | o Artikel 35.2: Bei Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit mit | + | Die Grundsatzkommission kann auch aus Eigeninitiative bei einem Verdachtsfall im Rahmen der Möglichkeit der Geschäftsordnung intervenieren. |
- | Satzung oder Grundsatzprogramm kann die | + | |
- | Grundsatzkommission zur Klärung eingeschaltet werden. | + | |
- | o Artikel 35.3: Die Grundsatzkommission kann auch aus | + | |
- | Eigeninitiative bei einem Verdachtsfall im Rahmen der | + | |
- | Möglichkeit der Geschäftsordnung intervenieren. | + | |
=====5.5 Auflösung von Ausschüssen===== | =====5.5 Auflösung von Ausschüssen===== | ||
- | =====Artikel 36===== | + | ====Artikel 36==== |
Ein Ausschuss wird aufgelöst, wenn: | Ein Ausschuss wird aufgelöst, wenn: | ||
- | o innerhalb von drei Monaten keine Treffen stattfinden oder bei | + | * innerhalb von drei Monaten keine Treffen stattfinden oder bei Treffen wiederholt keine Beschlussfähigkeit erreicht wird, oder |
- | Treffen wiederholt keine Beschlussfähigkeit erreicht wird, oder | + | |
- | o ein Positionspapier dreimal abgelehnt wird, oder | + | |
- | o der Ausschuss nach Einreichung eines angenommenen | + | |
- | Positionspapiers seinen Arbeitsauftrag erfüllt hat. | + | |
- | \\ | + | |
- | Laut Geschäftsordnung der Parteiparlamente ergeben sich folgende Schritte. | + | |
- | =====1. Einrichtung & Zweck===== | + | |
- | * Zunächst erstellt und beschreibt eine Person auf decidim eine Initiative zu einem Thema. | + | |
- | * Eine Initiative benötigt eine definierte Anzahl an Unterstützern. | + | |
- | * Die Unterstützer geben der Intiative ihre Stimme. | + | |
- | * Wenn die benötigte Zahl an Stimmen erreicht ist, braucht ein Ausschuss eine ausreichende Zahl an Mitwirkenden. | + | |
- | * Engagieren sich genug Personen als Mitwirkende, | + | |
- | =====2. Grundlagen (Art. 27–31)===== | + | |
- | Ausschüsse werden durch das Parteiparlament oder seine Organe eingerichtet. | + | |
- | + | ||
- | Ihre Arbeitsweise und Zusammensetzung wird bei der Einrichtung festgelegt. | + | |
- | + | ||
- | Es gibt ständige Ausschüsse (für kontinuierliche Aufgaben) und temporäre Ausschüsse (für befristete Projekte). | + | |
- | + | ||
- | =====3. Arbeitsweise & Entscheidungsfindung (Art. 32–34)===== | + | |
- | Ausschüsse arbeiten phasenweise, | + | |
- | + | ||
- | *Themenidentifikation | + | |
- | + | ||
- | *Informationssammlung | + | |
- | + | ||
- | *Auswertung & Diskussion | + | |
- | + | ||
- | *Erstellung von Entwürfen | + | |
- | + | ||
- | *Abschlussbericht | + | |
- | Entscheidungen werden im Ausschuss möglichst konsensual getroffen, alternativ durch Abstimmung. | ||
- | ===== 4. Überprüfung & Auflösung (Art. 35–36):===== | + | ======Praktische Schritte auf decidim ====== |
- | Ausschüsse unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung ihrer Relevanz | + | * Initive erstellen |
+ | * Unterstützer finden (Stimmen) | ||
+ | * Mitarbeiter in ausreichender Zahl finden | ||
+ | * Ausschuss gründen | ||
+ | * diskutieren, | ||
+ | * 2/3 Mehrheit für das Papier im Ausschuss erreichen | ||
+ | * Freigabe des Papiers vom Expertengremium, | ||
+ | * das Papier zur Abstimmung ins Parteiparlament einbringen | ||
- | Sie können bei Zielerreichung oder auf Beschluss des Parteiparlaments aufgelöst werden. | + | ======Hinweise====== |
+ | * Es gibt ständige Ausschüsse (für kontinuierliche Aufgaben) und temporäre Ausschüsse (zur Erstellung eines Positionspapier). | ||
- | ====== Fazit ====== | + | ====== Begriffe Liste ====== |
- | Ein Ausschuss ist ein arbeitsfähiges Gremium der Partei, das bestimmte Aufgaben oder Themen vorbereitet und fachlich vertieft bearbeitet. Er ist ein zentrales Instrument der innerparteilichen Willensbildung und Strukturierung von Arbeitsprozessen. | + | |
- | ===== Begriffe Liste ===== | + | |
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- | ===== Ergänzende Links ===== | + | ====== Ergänzende Links ====== |
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