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begriffe:ausschuesse

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 ====== Ausschüsse ====== ====== Ausschüsse ======
-Der Begriff "Ausschuss" wird in der GO (Geschäftsordnung) des Bundesparteiparlements beschrieben.\\+Der Begriff "Ausschuss" wird in der [[https://cloud.partei-des-fortschritts.de/apps/files/files/150163?dir=/Bundesparteiparlament|GO (Geschäftsordnung)]] des Bundesparteiparlements beschrieben.\\
 Die relevante Information zu den Ausschüssen findet sich also stets in der aktuellen Version dieser GO.\\ Die relevante Information zu den Ausschüssen findet sich also stets in der aktuellen Version dieser GO.\\
 \\ \\
-Nachfolgend wird die Version 19 der GO hier zitiert.+Nachfolgend wird die **Version 19 der GO hier zitiert** (relevant ist der Abschnitt 5).
 =====5.1 Einrichtung und Grundlagen===== =====5.1 Einrichtung und Grundlagen=====
 ====Artikel 27==== ====Artikel 27====
 Ausschüsse sind zentrale Einheiten zur Erarbeitung von Positionspapieren und stehen allen interessierten Parteimitgliedern sowie Nicht-Mitgliedern (Bürgerabgeordneten) offen. Ausschüsse sind zentrale Einheiten zur Erarbeitung von Positionspapieren und stehen allen interessierten Parteimitgliedern sowie Nicht-Mitgliedern (Bürgerabgeordneten) offen.
-=====Artikel 28=====+====Artikel 28====
 Zur Gründung eines Ausschusses ist ein vom Präsidium genehmigter Arbeitsauftrag erforderlich, unterstützt durch mindestens 2 % der Parlamentsmitglieder.\\ Zur Gründung eines Ausschusses ist ein vom Präsidium genehmigter Arbeitsauftrag erforderlich, unterstützt durch mindestens 2 % der Parlamentsmitglieder.\\
 Jeder Ausschuss benötigt bei der Gründung mindestens fünf Mitglieder und eine davon gewählte Leitung. Jeder Ausschuss benötigt bei der Gründung mindestens fünf Mitglieder und eine davon gewählte Leitung.
-=====Artikel 29=====+====Artikel 29====
 Nach einer positiven Prüfung und einem Onboarding haben Bürgerabgeordnete das Recht, sich dezentral an der Arbeit der Ausschüsse zu beteiligen.\\ Nach einer positiven Prüfung und einem Onboarding haben Bürgerabgeordnete das Recht, sich dezentral an der Arbeit der Ausschüsse zu beteiligen.\\
 Das Präsidium ist für die technische und organisatorische Umsetzung verantwortlich. Das Präsidium ist für die technische und organisatorische Umsetzung verantwortlich.
 =====5.2 Aufgaben und Themenfokus===== =====5.2 Aufgaben und Themenfokus=====
-=====Artikel 30===== +====Artikel 30==== 
-Aufgabenbereiche: Ein Ausschuss übernimmt: +Aufgabenbereiche:\\ 
-Recherche zu einem spezifischen Thema, +Ein Ausschuss übernimmt: 
-die Erarbeitung eines Positionspapiers und +  Recherche zu einem spezifischen Thema, 
-die Förderung eines zielführenden Diskussionsumfelds. +  die Erarbeitung eines Positionspapiers und 
-=====Artikel 31=====+  die Förderung eines zielführenden Diskussionsumfelds. 
 + 
 +====Artikel 31====
 Jeder Ausschuss bearbeitet ein klar abgegrenztes Thema. Jeder Ausschuss bearbeitet ein klar abgegrenztes Thema.
-Ist der Themenbereich zu breit, kann das Präsidium die Gründung +Ist der Themenbereich zu breit, kann das Präsidium die Gründung ablehnen und spezialisiertere Ausschüsse vorschlagen oder das Thema auf eine andere Ebene (Bund, Land oder Gebiet) verlagern.
-ablehnen und spezialisiertere Ausschüsse vorschlagen oder das +
-Thema auf eine andere Ebene (Bund, Land oder Gebiet) verlagern.+
 =====5.3 Arbeitsweise und Entscheidungsfindung===== =====5.3 Arbeitsweise und Entscheidungsfindung=====
-=====Artikel 32===== +====Artikel 32==== 
-Ein Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei +Ein Ausschuss ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind.\\ 
-Mitglieder anwesend sind. Entscheidungen und Positionspapiere +Entscheidungen und Positionspapiere werden mit einer qualifizierten Mehrheit (2/3) verabschiedet.\\ 
-werden mit einer qualifizierten Mehrheit (2/3) verabschiedet. +Abstimmungen sind dezentral möglich, die Teilnehmerzahlen werden protokolliert. 
-Abstimmungen sind dezentral möglich, die Teilnehmerzahlen +====Artikel 33==== 
-werden protokolliert. +Die Leitung eines Ausschusses wird in der ersten Sitzung mit einfacher Mehrheit gewählt und kann bei Bedarf während der Arbeit neu bestimmt werden.\\ 
-=====Artikel 33===== +Die Leitung sorgt für eine faire Moderation und orientiert sich an den Vorgaben der Geschäftsordnung. 
-Die Leitung eines Ausschusses wird in der ersten Sitzung +====Artikel 34==== 
-mit einfacher Mehrheit gewählt und kann bei Bedarf während der +Der Prozess der Positionsausarbeitung erfolgt in den Phasen. 
-Arbeit neu bestimmt werden. Die Leitung sorgt für eine faire +  Phase 1: Brainstorming und Einholung von Meinungsbildern und Literaturrecherche. 
-Moderation und orientiert sich an den Vorgaben der +  Phase 2: Beauftragung einer Verantwortlichen Person die Meinungsbilder und die Ergebnisse des Brainstormings in einem Fließtext strukturiert zusammenzufassen. Dieser Text wird als Arbeitsgrundlage bezeichnet. 
-Geschäftsordnung. +  Phase 3: Abstimmung im Ausschuss ob die Arbeitsgrundlage im ganzen den Inhalten aus Phase 1 entspricht und für Phase 4 angenommen werden kann. 
-=====Artikel 34===== +  Phase 4: Arbeit am Text anhand von Verbesserungsvorschlägen. Verbesserungsvorschläge können der Austausch von Wörtern oder Sätzen sein. Über diese Änderungen soll abgestimmt werden können. 
-Der Prozess der Positionsausarbeitung erfolgt in drei +  Phase 5: Finalisierung und Formatierung des Textes gemäß des Parteistandards
-Phasen. +
-Phase 1: Brainstorming und Einholung von Meinungsbildern +
-und Literaturrecherche +
-Phase 2: Beauftragung einer Verantwortlichen Person die +
-Meinungsbilder und die Ergebnisse des Brainstormings in +
-einem Fließtext strukturiert zusammenzufassen. Dieser Text +
-wird als Arbeitsgrundlage bezeichnet +
-Phase 3: Abstimmung im Ausschuss ob die Arbeitsgrundlage +
-im ganzen den Inhalten aus Phase 1 entspricht und für Phase 4 +
-angenommen werden kann. +
-Phase 4: Arbeit am Text anhand von +
-Verbesserungsvorschlägen. Verbesserungsvorschläge können +
-der Austausch von Wörtern oder Sätzen sein. Über diese +
-Änderungen soll abgestimmt werden können. +
-Phase 5: Finalisierung und Formatierung des Textes gemäß +
-des Parteistandards+
 =====5.4 Überprüfung und Qualitätssicherung===== =====5.4 Überprüfung und Qualitätssicherung=====
-=====Artikel 35===== +====Artikel 35==== 
-Vorabprüfung von Positionen: Vor der Einreichung eines +Vorabprüfung von Positionen:\\ 
-Positionspapiers in das Parteiparlament wird eine Einschätzung vom +Vor der Einreichung eines Positionspapiers in das Parteiparlament wird eine Einschätzung vom Lektorat und den zuständigen Expertengremien eingeholt. 
-Lektorat und den zuständigen Expertengremien eingeholt: +===Artikel 35.1=== 
-=====Artikel 35.1===== +Bei Einwänden können Lektorat und Expertengremium ein Statement zur Abstimmung im Parlament beifügen. 
-Bei Einwänden können Lektorat und +===Artikel 35.2=== 
-Expertengremium ein Statement zur Abstimmung im +Bei Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit mit Satzung oder Grundsatzprogramm kann die Grundsatzkommission zur Klärung eingeschaltet werden. 
-Parlament beifügen. +===Artikel 35.3=== 
-Artikel 35.2Bei Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit mit +Die Grundsatzkommission kann auch aus Eigeninitiative bei einem Verdachtsfall im Rahmen der Möglichkeit der Geschäftsordnung intervenieren.
-Satzung oder Grundsatzprogramm kann die +
-Grundsatzkommission zur Klärung eingeschaltet werden. +
-Artikel 35.3Die Grundsatzkommission kann auch aus +
-Eigeninitiative bei einem Verdachtsfall im Rahmen der +
-Möglichkeit der Geschäftsordnung intervenieren.+
 =====5.5 Auflösung von Ausschüssen===== =====5.5 Auflösung von Ausschüssen=====
-=====Artikel 36=====+====Artikel 36====
 Ein Ausschuss wird aufgelöst, wenn: Ein Ausschuss wird aufgelöst, wenn:
-innerhalb von drei Monaten keine Treffen stattfinden oder bei +  * innerhalb von drei Monaten keine Treffen stattfinden oder bei Treffen wiederholt keine Beschlussfähigkeit erreicht wird, oder 
-Treffen wiederholt keine Beschlussfähigkeit erreicht wird, oder +  ein Positionspapier dreimal abgelehnt wird, oder 
-ein Positionspapier dreimal abgelehnt wird, oder +  der Ausschuss nach Einreichung eines angenommenen Positionspapiers seinen Arbeitsauftrag erfüllt hat.
-der Ausschuss nach Einreichung eines angenommenen +
-Positionspapiers seinen Arbeitsauftrag erfüllt hat. +
-\\ +
-Laut Geschäftsordnung der Parteiparlamente ergeben sich folgende Schritte. +
-=====1. Einrichtung & Zweck===== +
-  * Zunächst erstellt und beschreibt eine Person auf decidim eine Initiative zu einem Thema. +
-  * Eine Initiative benötigt eine definierte Anzahl an Unterstützern. +
-  * Die Unterstützer geben der Intiative ihre Stimme. +
-  * Wenn die benötigte Zahl an Stimmen erreicht ist, braucht ein Ausschuss eine ausreichende Zahl an Mitwirkenden. +
-  * Engagieren sich genug Personen als Mitwirkende, dann startet der Ausschuss seine Arbeit mit dem Ziel, zu einem Thema ein detailiertes Dokument zu erstellen. +
-=====2. Grundlagen (Art. 27–31)===== +
-Ausschüsse werden durch das Parteiparlament oder seine Organe eingerichtet. +
- +
-Ihre Arbeitsweise und Zusammensetzung wird bei der Einrichtung festgelegt. +
- +
-Es gibt ständige Ausschüsse (für kontinuierliche Aufgaben) und temporäre Ausschüsse (für befristete Projekte)​. +
- +
-=====3. Arbeitsweise & Entscheidungsfindung (Art. 32–34)===== +
-Ausschüsse arbeiten phasenweise, z. B.: +
- +
-*Themenidentifikation +
- +
-*Informationssammlung +
- +
-*Auswertung & Diskussion +
- +
-*Erstellung von Entwürfen +
- +
-*Abschlussbericht+
  
-Entscheidungen werden im Ausschuss möglichst konsensual getroffen, alternativ durch Abstimmung​. 
  
-===== 4. Überprüfung & Auflösung (Art. 35–36):===== +======Praktische Schritte auf decidim ====== 
-Ausschüsse unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung ihrer Relevanz und Arbeitsweise.+  * Initive erstellen und beschreiben 
 +  * Unterstützer finden (Stimmen) 
 +  * Mitarbeiter in ausreichender Zahl finden 
 +  * Ausschuss gründen 
 +  * diskutieren, Experten befragen, Papier erstellen 
 +  * 2/3 Mehrheit für das Papier im Ausschuss erreichen 
 +  * Freigabe des Papiers vom Expertengremium, dem Lektorat und der Grundsatzkommission erhalten 
 +  * das Papier zur Abstimmung ins Parteiparlament einbringen
  
-Sie können bei Zielerreichung oder auf Beschluss des Parteiparlaments aufgelöst werden​.+======Hinweise====== 
 +  * Es gibt ständige Ausschüsse (für kontinuierliche Aufgaben) und temporäre Ausschüsse (zur Erstellung eines Positionspapier)​.
  
-====== Fazit ====== +====== Begriffe Liste ======
-Ein Ausschuss ist ein arbeitsfähiges Gremium der Partei, das bestimmte Aufgaben oder Themen vorbereitet und fachlich vertieft bearbeitet. Er ist ein zentrales Instrument der innerparteilichen Willensbildung und Strukturierung von Arbeitsprozessen​. +
-===== Begriffe Liste =====+
 {{indexmenu>begriffe:#1|js}} {{indexmenu>begriffe:#1|js}}
-===== Ergänzende Links ===== +====== Ergänzende Links ====== 
-  *   * [[begriffe:|zurück zur Hauptseite Begriffe]]+  * [[begriffe:|zurück zur Hauptseite Begriffe]]
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