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begriffe:gebietsverband

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 +======= Gebietsverband: =======
  
 +Ein Gebietsverband in der Partei des Fortschritts (PdF) ist eine organisatorische Untereinheit der Partei auf regionaler Ebene, wie z. B. ein Landes-, Kreis- oder Ortsverband.
 +
 +====Definition und Aufgaben:====
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 +Laut Artikel 10 der Satzung der PdF:
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 +Ein Gebietsverband ist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bei Wahlen zu Volksvertretungen berechtigt, wenn er ordnungsgemäß gegründet und anerkannt wurde.
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 +Er hat eigene Organe, die durch Satzung oder Geschäftsordnung geregelt werden.
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 +Die Gründung und Anerkennung eines Gebietsverbands erfolgt durch den übergeordneten Parteiverband (z. B. der Bundesverband bei einem Landesverband).
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 +Der Vorstand des Gebietsverbands ist verantwortlich für lokale Parteiarbeit, Mitgliederverwaltung, Organisation von Versammlungen und ggf. Wahlkampfaktivitäten.
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 +Gebietsverbände unterliegen der Kontrolle durch den übergeordneten Verband und müssen satzungs- und ordnungskonform handeln.
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 +====Weitere Bestimmungen:====
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 +Falls Gebietsverbände gegen Satzung oder Grundwerte der Partei verstoßen, können Ordnungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 ergriffen werden. Dazu gehören etwa Sanktionen oder sogar die Auflösung des Gebietsverbands durch den Bundesvorstand.
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 +**Achtung: AI generiert - bitte kontrollieren **