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+ | ======= Gebietsverband: | ||
+ | Ein Gebietsverband in der Partei des Fortschritts (PdF) ist eine organisatorische Untereinheit der Partei auf regionaler Ebene, wie z. B. ein Landes-, Kreis- oder Ortsverband. | ||
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+ | ====Definition und Aufgaben: | ||
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+ | Laut Artikel 10 der Satzung der PdF: | ||
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+ | Ein Gebietsverband ist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bei Wahlen zu Volksvertretungen berechtigt, wenn er ordnungsgemäß gegründet und anerkannt wurde. | ||
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+ | Er hat eigene Organe, die durch Satzung oder Geschäftsordnung geregelt werden. | ||
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+ | Die Gründung und Anerkennung eines Gebietsverbands erfolgt durch den übergeordneten Parteiverband (z. B. der Bundesverband bei einem Landesverband). | ||
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+ | Der Vorstand des Gebietsverbands ist verantwortlich für lokale Parteiarbeit, | ||
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+ | Gebietsverbände unterliegen der Kontrolle durch den übergeordneten Verband und müssen satzungs- und ordnungskonform handeln. | ||
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+ | ====Weitere Bestimmungen: | ||
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+ | Falls Gebietsverbände gegen Satzung oder Grundwerte der Partei verstoßen, können Ordnungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 ergriffen werden. Dazu gehören etwa Sanktionen oder sogar die Auflösung des Gebietsverbands durch den Bundesvorstand. | ||
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+ | **Achtung: AI generiert - bitte kontrollieren ** |