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+ | ======= Grundsatzkommision: | ||
+ | Die Grundsatzkommission der Partei des Fortschritts ist ein zentrales Kontrollorgan innerhalb der Parteistrukturen. Sie erfüllt folgende Aufgaben: | ||
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+ | ====1. Zusammensetzung: | ||
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+ | - Die Mitglieder der Grundsatzkommission werden innerhalb des jeweiligen Präsidiums der Parteiebene bestimmt. | ||
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+ | - Präsidiumsmitglieder dürfen selbst Teil der Kommission sein. | ||
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+ | - Mitglieder der Grundsatzkommission dürfen keine weiteren Ämter außerhalb der Parlamentsstrukturen innehaben. | ||
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+ | ====2. Aufgaben: ==== | ||
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+ | - Überwachung der Einhaltung der Satzung und Geschäftsordnung innerhalb der Parteiparlamentsstrukturen. | ||
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+ | - Prüfung von Positionspapieren auf Widerspruch zum Grundsatzprogramm der Partei: | ||
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+ | - Bei Widersprüchen informiert sie das zuständige Parlamentspräsidium, | ||
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+ | - eine Anpassung des Positionspapiers, | ||
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+ | - eine Anpassung des Grundsatzprogramms veranlasst. | ||
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+ | Die Kommission kann auch aus eigener Initiative tätig werden, z. B. bei Verdacht auf Verstöße gegen das Grundsatzprogramm. | ||
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+ | ====3. Sitzungen und Organisation: | ||
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+ | - Die Kommission bestimmt ihre Sitzungsleitung und Protokollführung selbst (einfache Mehrheit). | ||
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+ | - Die Häufigkeit der Sitzungen wird von der Kommissionsleitung festgelegt. | ||
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+ | - Sitzungen können online stattfinden. | ||
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+ | ====Fazit: ==== | ||
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+ | Die Grundsatzkommission stellt sicher, dass alle parteiparlamentarischen Prozesse im Einklang mit der Satzung, der Geschäftsordnung und dem Grundsatzprogramm stehen. Sie ist ein unabhängiges Kontrollorgan innerhalb der Partei. | ||
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+ | **Achtung: AI generierter Inhalt - bitte kontrollieren! ** |