Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
bund:finanzen [2025/07/17 10:30] – martin.schnitt | bund:finanzen [2025/08/13 17:25] (aktuell) – superadmin | ||
---|---|---|---|
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Die Bundesfinanzabteilung der Partei des Fortschritts (PdF) ist kein ausdrücklich mit diesem Begriff bezeichnetes Organ in der Satzung, allerdings sind ihre Funktionen und Zuständigkeiten klar den Strukturen des Bundesvorstands sowie dem Amt des Schatzmeisters zugeordnet. | Die Bundesfinanzabteilung der Partei des Fortschritts (PdF) ist kein ausdrücklich mit diesem Begriff bezeichnetes Organ in der Satzung, allerdings sind ihre Funktionen und Zuständigkeiten klar den Strukturen des Bundesvorstands sowie dem Amt des Schatzmeisters zugeordnet. | ||
- | |||
Hier sind die zentralen Informationen: | Hier sind die zentralen Informationen: | ||
- | 🏦 Aufgaben der Bundesfinanzabteilung (Schatzmeisterfunktion) | + | =====🏦 Aufgaben der Bundesfinanzabteilung (Schatzmeisterfunktion)===== |
====1. Zuständigkeit==== | ====1. Zuständigkeit==== | ||
- | Der/die Schatzmeister*in | + | Der Bundesschatzmeister |
- | *Finanzverwaltung der Gesamtpartei | + | |
- | *Überwachung von Einnahmen und Ausgaben | + | |
- | *Organisation der Rechenschaftsberichte gemäß Parteiengesetz | + | |
- | *Unterstützung der Gebietsverbände bei finanziellen Fragen | + | |
====2. Strukturelle Einbindung==== | ====2. Strukturelle Einbindung==== | ||
- | Der/die Schatzmeister*in ist Teil des Bundesvorstands gemäß Art. 7 der Satzung. | + | Der Schatzmeister ist Teil des Bundesvorstands gemäß Art. 7 der Satzung. |
In der Finanzordnung (Art. 13 der Satzung) wird klargestellt, | In der Finanzordnung (Art. 13 der Satzung) wird klargestellt, | ||
Zeile 29: | Zeile 27: | ||
Die Finanzordnung (Art. 13) legt fest: | Die Finanzordnung (Art. 13) legt fest: | ||
- | *Es gibt keine Mitgliedsbeiträge, | + | |
- | *Einnahmenquellen | + | |
- | *Ein verbindlicher Mitgliedsbeitrag kann vom Bundesparteitag eingeführt werden. | + | |
- | *Die Einordnung in Beitragsgruppen erfolgt durch den Vorstand unter Mitwirkung des Schatzmeisters. | + | |
- | *Bei Beschwerden gegen die Beitragsgruppe wird die Entscheidung durch den Gebietsverband und den Bundesschatzmeister gemeinsam geprüft | + | |
====4. Organisatorische Verankerung==== | ====4. Organisatorische Verankerung==== | ||
Die organisatorische Parteiarbeit läuft über Abteilungen des Bundesvorstands, | Die organisatorische Parteiarbeit läuft über Abteilungen des Bundesvorstands, | ||
- | |||
Eine eigenständige „Finanzabteilung“ im Sinne eines operativen Teams wird dabei nicht namentlich genannt, kann aber im Rahmen der organisatorischen Abteilungsstruktur existieren. | Eine eigenständige „Finanzabteilung“ im Sinne eines operativen Teams wird dabei nicht namentlich genannt, kann aber im Rahmen der organisatorischen Abteilungsstruktur existieren. | ||
Zeile 49: | Zeile 46: | ||
Laut mehreren Parteitagsprotokollen gibt es regelmäßig Berichte über: | Laut mehreren Parteitagsprotokollen gibt es regelmäßig Berichte über: | ||
- | *Kontostand | ||
- | *Einnahmen durch Spenden | + | |
- | *Fixkosten (z. B. IT, Buchhaltung) | + | |
- | *Rechenschaftspflichten gegenüber Behörden | + | |
Der Schatzmeister hat wiederholt zum Aufbau von Förderstrukturen und zur aktiveren Spendentätigkeit aufgerufen. | Der Schatzmeister hat wiederholt zum Aufbau von Förderstrukturen und zur aktiveren Spendentätigkeit aufgerufen. |