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| - | ==== Bundesparteisprecher: | + | ======= Bundesparteisprecher: |
| Der Bundesparteisprecher der Partei des Fortschritts ist eine zentrale Figur der innerparteilichen Kontrolle und Außendarstellung. Er wird in der Satzung und der Bundesverbandsgeschäftsordnung umfassend beschrieben: | Der Bundesparteisprecher der Partei des Fortschritts ist eine zentrale Figur der innerparteilichen Kontrolle und Außendarstellung. Er wird in der Satzung und der Bundesverbandsgeschäftsordnung umfassend beschrieben: | ||
| - | **Funktion und Rolle: | + | =====Funktion und Rolle: |
| - | - Der Parteivorsitzende | + | - Der Repräsentant nach Außen |
| - Das Amt kann in Form einer Doppelspitze geführt werden, wobei die beiden Personen unterschiedlichen Geschlechts sein müssen. | - Das Amt kann in Form einer Doppelspitze geführt werden, wobei die beiden Personen unterschiedlichen Geschlechts sein müssen. | ||
| Zeile 11: | Zeile 11: | ||
| - Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem Wahlparteitag. | - Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem Wahlparteitag. | ||
| - | **Aufgaben:** | + | =====Aufgaben:===== |
| - | **Aufsichtsfunktion: | + | ====Aufsichtsfunktion: |
| - Der Parteisprecher überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Satzung, Geschäftsordnungen und anderen innerparteilichen Normen. | - Der Parteisprecher überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Satzung, Geschäftsordnungen und anderen innerparteilichen Normen. | ||
| Zeile 19: | Zeile 19: | ||
| - Er kann bei Verstößen Weisungen erteilen oder Maßnahmen selbst durchführen, | - Er kann bei Verstößen Weisungen erteilen oder Maßnahmen selbst durchführen, | ||
| - | **Außendarstellung: | + | ====Außendarstellung: |
| - Der Parteisprecher verantwortet die Darstellung der Partei nach außen, z. B. auf Social Media, in Presse und Internet. Er ist in dieser Funktion nicht stimmberechtigter Beisitzer im Bundesvorstand. | - Der Parteisprecher verantwortet die Darstellung der Partei nach außen, z. B. auf Social Media, in Presse und Internet. Er ist in dieser Funktion nicht stimmberechtigter Beisitzer im Bundesvorstand. | ||
| Zeile 25: | Zeile 25: | ||
| - Persönliche Meinungen dürfen nur geäußert werden, wenn sie klar als solche gekennzeichnet sind. | - Persönliche Meinungen dürfen nur geäußert werden, wenn sie klar als solche gekennzeichnet sind. | ||
| - | **Verfahrensführung bei Parteifusionen: | + | ====Verfahrensführung bei Parteifusionen: |
| - Der Parteisprecher führt Verhandlungen und Vorabstimmungen mit anderen Parteien zur Fusion. Sobald eine Zustimmung auf beiden Seiten vorliegt, geht die Zuständigkeit an den Bundesvorstand über. | - Der Parteisprecher führt Verhandlungen und Vorabstimmungen mit anderen Parteien zur Fusion. Sobald eine Zustimmung auf beiden Seiten vorliegt, geht die Zuständigkeit an den Bundesvorstand über. | ||
| - | - Einbindung im Vorstand | ||
| - | Der Parteisprecher ist nicht stimmberechtigtes Mitglied des Bundesvorstands, | ||
| - | **Fazit:** | + | ====Einbindung im Vorstand:==== |
| - | Der Bundesparteisprecher | + | Der Parteisprecher |
| - | **Achtung: AI generierter Inhalt - bitte kontrollieren ** | + | |
| + | Ausführlicher Rechtstext ist in der Satzung zu finden unter dem Punkt " | ||
| + | =====Fazit:===== | ||
| + | |||
| + | Der Bundesparteisprecher ist ein unabhängiges, | ||