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| Dies betrifft insbesondere: | Dies betrifft insbesondere: | ||
| - | *Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts | + | - Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts |
| - | *Entscheidungen der Landesschiedsgerichte | + | - Entscheidungen der Landesschiedsgerichte |
| Diese Veröffentlichungen sind in der Satzung geregelt. | Diese Veröffentlichungen sind in der Satzung geregelt. | ||
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| Die Partei folgt dem Öffentlichkeitsgrundsatz: | Die Partei folgt dem Öffentlichkeitsgrundsatz: | ||
| - | Sitzungen von Vorständen (Bund, Land, Kreis/Ort) sind für alle Parteimitglieder des jeweiligen Verbandes öffentlich zugänglich. | + | - Sitzungen von Vorständen (Bund, Land, Kreis/Ort) sind für alle Parteimitglieder des jeweiligen Verbandes öffentlich zugänglich. |
| - | Andere Organe (z. B. Parteiparlamente) sind auch für Bürger*innen zugänglich, | + | - Andere Organe (z. B. Parteiparlamente) sind auch für Bürger*innen zugänglich, |
| - | Einschränkungen der Öffentlichkeit sind nur bei triftigen Gründen möglich und müssen durch Geschäftsordnungen geregelt sein. | + | - Einschränkungen der Öffentlichkeit sind nur bei triftigen Gründen möglich und müssen durch Geschäftsordnungen geregelt sein. |
| =====3. Externe Veröffentlichung durch den Bundeswahlleiter: | =====3. Externe Veröffentlichung durch den Bundeswahlleiter: | ||
| Zeile 29: | Zeile 29: | ||
| Nach dem Parteiengesetz (§ 6 und § 23 ParteienG): | Nach dem Parteiengesetz (§ 6 und § 23 ParteienG): | ||
| - | Satzungen, Programme und Vorstandslisten müssen beim Bundeswahlleiter eingereicht werden. | + | - Satzungen, Programme und Vorstandslisten müssen beim Bundeswahlleiter eingereicht werden. |
| - | Diese Unterlagen sind dort von jedermann einsehbar. | + | - Diese Unterlagen sind dort von jedermann einsehbar. |
| - | Abschriften werden auf Anforderung gebührenfrei erteilt. | + | - Abschriften werden auf Anforderung gebührenfrei erteilt. |
| =====Fazit: | =====Fazit: | ||