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dokumente:public [2025/06/16 07:20] – [2. Öffentlichkeit der Parteisitzungen:] martin.schnitt | dokumente:public [2025/06/16 07:20] (aktuell) – [3. Externe Veröffentlichung durch den Bundeswahlleiter:] martin.schnitt | ||
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Nach dem Parteiengesetz (§ 6 und § 23 ParteienG): | Nach dem Parteiengesetz (§ 6 und § 23 ParteienG): | ||
- | Satzungen, Programme und Vorstandslisten müssen beim Bundeswahlleiter eingereicht werden. | + | - Satzungen, Programme und Vorstandslisten müssen beim Bundeswahlleiter eingereicht werden. |
- | Diese Unterlagen sind dort von jedermann einsehbar. | + | - Diese Unterlagen sind dort von jedermann einsehbar. |
- | Abschriften werden auf Anforderung gebührenfrei erteilt. | + | - Abschriften werden auf Anforderung gebührenfrei erteilt. |
=====Fazit: | =====Fazit: |