Webseiten-Werkzeuge


dokumente:public

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
dokumente:public [2025/06/16 07:20] – [2. Öffentlichkeit der Parteisitzungen:] martin.schnittdokumente:public [2025/09/22 11:04] (aktuell) – ↷ Seite von prozessleitfaeden:dokumente:public nach dokumente:public verschoben superadmin
Zeile 29: Zeile 29:
 Nach dem Parteiengesetz (§ 6 und § 23 ParteienG): Nach dem Parteiengesetz (§ 6 und § 23 ParteienG):
  
-Satzungen, Programme und Vorstandslisten müssen beim Bundeswahlleiter eingereicht werden.+Satzungen, Programme und Vorstandslisten müssen beim Bundeswahlleiter eingereicht werden.
  
-Diese Unterlagen sind dort von jedermann einsehbar.+Diese Unterlagen sind dort von jedermann einsehbar.
  
-Abschriften werden auf Anforderung gebührenfrei erteilt.+Abschriften werden auf Anforderung gebührenfrei erteilt.
  
 =====Fazit:===== =====Fazit:=====
dokumente/public.1750058434.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/06/16 07:20 von martin.schnitt