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 Ein Leitfaden für Kostenrückerstattungen innerhalb der Partei des Fortschritts (PdF) ergibt sich aus der Finanzordnung der Partei gemäß ihrer Satzung. Hier sind die wichtigsten Punkte für einen praktischen Leitfaden zusammengefasst: Ein Leitfaden für Kostenrückerstattungen innerhalb der Partei des Fortschritts (PdF) ergibt sich aus der Finanzordnung der Partei gemäß ihrer Satzung. Hier sind die wichtigsten Punkte für einen praktischen Leitfaden zusammengefasst:
  
-🧾 Leitfaden: Kostenrückerstattungen in der PdF +**🧾 Leitfaden: Kostenrückerstattungen in der PdF** 
-1. Grundsatz+ 
 +**1. Grundsatz:**
 Mitglieder der Partei können Auslagen, die im Interesse und Auftrag der Partei getätigt wurden, zur Erstattung einreichen. Die Ausgaben müssen dabei zweckgebunden, verhältnismäßig und dokumentierbar sein. Mitglieder der Partei können Auslagen, die im Interesse und Auftrag der Partei getätigt wurden, zur Erstattung einreichen. Die Ausgaben müssen dabei zweckgebunden, verhältnismäßig und dokumentierbar sein.
  
-2. Voraussetzungen+**2. Voraussetzungen:** 
 Vorherige Genehmigung durch das zuständige Parteiorgan (z. B. Vorstand oder Projektleitung). Vorherige Genehmigung durch das zuständige Parteiorgan (z. B. Vorstand oder Projektleitung).
  
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 3. Einreichungsprozess 3. Einreichungsprozess
-Schriftlicher Antrag beim Schatzmeister oder zuständigen Vorstand einzureichen.+Schriftlicher Antrag beim Schatzmeister oder zuständigen Vorstand einzureichen.
  
-Frist: Möglichst zeitnah nach Entstehen der Auslage (innerhalb von 30 Tagen empfohlen).+Frist: Möglichst zeitnah nach Entstehen der Auslage (innerhalb von 30 Tagen empfohlen).
  
-Belege im Original oder als digitale Kopie einreichen.+Belege im Original oder als digitale Kopie einreichen.
  
-4. Prüfung und Genehmigung +**4. Prüfung und Genehmigung:**
-Der Vorstand oder Schatzmeister prüft:+
  
-ob die Ausgabe im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben liegt,+**Der Vorstand oder Schatzmeister prüft:**
  
-ob der Beleg korrekt ist,+ob die Ausgabe im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben liegt,
  
-ob der Antragsteller zur Ausgabe beauftragt oder befugt war.+- ob der Beleg korrekt ist, 
 + 
 +ob der Antragsteller zur Ausgabe beauftragt oder befugt war.
  
 Bei positiver Prüfung erfolgt Rückerstattung auf das im Antrag angegebene Konto. Bei positiver Prüfung erfolgt Rückerstattung auf das im Antrag angegebene Konto.
  
-5. Besonderheiten +**5. Besonderheiten:** 
-Reisekosten: Erstattungsfähig nur, wenn diese durch Parteiarbeit (z. B. Parteitage, Veranstaltungen, Projekte) veranlasst sind.+ 
 +Reisekosten: Erstattungsfähig nur, wenn diese durch Parteiarbeit (z. B. Parteitage, Veranstaltungen, Projekte) veranlasst sind
 + 
 +- Verpflegungs- und Übernachtungskosten: Nachgewiesene Kosten, keine Pauschalen ohne vorherige Genehmigung.
  
-Verpflegungsund ÜbernachtungskostenNachgewiesene Kostenkeine Pauschalen ohne vorherige Genehmigung.+MaterialkostenNur mit Nachweisdass diese nicht privat genutzt werden.
  
-Materialkosten: Nur mit Nachweis, dass diese nicht privat genutzt werden.+**6Kontrolle und Dokumentation:**
  
-6. Kontrolle und Dokumentation +Alle Rückerstattungen müssen gemäß Finanzordnung dokumentiert und auf Anforderung prüfbar sein.
-Alle Rückerstattungen müssen gemäß Finanzordnung dokumentiert und auf Anforderung prüfbar sein.+
  
-Rückerstattungen unterliegen der Rechenschaftspflicht gegenüber Parteimitgliedern und externen Prüfinstanzen (z. B. Rechenschaftsbericht)​.+Rückerstattungen unterliegen der Rechenschaftspflicht gegenüber Parteimitgliedern und externen Prüfinstanzen (z. B. Rechenschaftsbericht)​.
  
-📌 Hinweis:+**📌 Hinweis:**
 Dieser Leitfaden sollte durch eine parteiinterne Vorlage oder einen digitalen Antrag ergänzt werden, um den Ablauf zu standardisieren. Eine spezifische Rückerstattungsordnung oder ein Formularsystem ist in den vorliegenden Dokumenten jedoch nicht beschrieben. Dieser Leitfaden sollte durch eine parteiinterne Vorlage oder einen digitalen Antrag ergänzt werden, um den Ablauf zu standardisieren. Eine spezifische Rückerstattungsordnung oder ein Formularsystem ist in den vorliegenden Dokumenten jedoch nicht beschrieben.
  
 ** Achtung: AI generiert - bitte überprüfen ** ** Achtung: AI generiert - bitte überprüfen **
finanzen.1746568630.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/05/06 21:57 von superadmin