Webseiten-Werkzeuge


grundstruktur_und_interne_organisation

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
grundstruktur_und_interne_organisation [2025/07/21 08:55] martin.schnittgrundstruktur_und_interne_organisation [2025/08/19 11:05] (aktuell) – gelöscht martin.schnitt
Zeile 1: Zeile 1:
-======= Grundstruktur und interne Organisation der Partei: ======= 
  
-Die interne Organisation der Partei des Fortschritts ist durch mehrere Regelwerke detailliert geregelt. 
- 
-Die wichtigsten Vorgaben lassen sich aus der Satzung, der Bundesgeschäftsordnung (Bundes-GO) und ergänzenden Regelungen ableiten: 
- 
- 
-====1. Grundstruktur und interne Organisation der Partei:==== 
-Laut Satzung (§§ Art. 6, 6a–7, 9, 13 PdF-Satzung):** 
- 
- 
-- Die Partei gliedert sich in Gebietsverbände (z. B. Bundes-, Landes- und Kreisverbände). 
- 
-- Notwendige Organe auf allen Ebenen sind Mitgliederversammlungen und Vorstände. 
- 
-- Auf Bundesebene existieren zusätzlich Parteiparlamente, Expertengremien, Projektgruppen und ein Parteisprecher. 
- 
-- Die Organe können durch eigene Geschäftsordnungen ihre Abläufe definieren (z. B. für Parteitage oder Parteiparlamente). 
- 
-====2. Prozesse innerhalb der Organe:==== 
- 
-Die Bundesgeschäftsordnung (§1 Bundes-GO) definiert folgende Regelungen:** 
- 
-- Beschlussfassung erfolgt nach Mehrheitsprinzip, mit spezifischen Regelungen z. B. für Personalwahlen und Projektbeschlüsse. 
- 
-- Sitzungsregelungen: Jedes Organ organisiert eigene Sitzungen, inklusive Einberufung, Tagesordnung und Protokollierung. 
- 
-- Projektregelungen: Projekte erfordern einen klaren Plan, definierte Ziele, Zeitplan, Beteiligte und eine Abschlussauswertung. 
- 
-- Transparenzregelungen: Alle Organe sind zur transparenten Kommunikation gegenüber Mitgliedern verpflichtet. 
- 
-- Mitgliederpetitionen: Jedes Mitglied kann Anregungen an Organe richten, auch wenn daraus kein Antragsrecht entsteht. 
- 
-====3. Pflichten und Rechte der Mitglieder:==== 
-Laut Satzung (Art. 3):** 
- 
-- Mitglieder müssen Änderungen von persönlichen Daten, öffentliche Ämter, oder Tätigkeiten in anderen politischen Organisationen melden. 
- 
-- Mitglieder sind zur Mitwirkung in der innerparteilichen Willensbildung aufgerufen und haben Antragsrechte. 
- 
-====4. Qualitätskontrolle und Weiterentwicklung:==== 
- 
-- Laut Bundes-GO müssen abgeschlossene Projekte ausgewertet und dokumentiert werden. Diese dienen der Verbesserung zukünftiger Projekte. 
- 
-Zusammenfassend basiert die interne Organisation der Partei auf demokratischer Beteiligung, strukturierten Entscheidungsprozessen, Projektorientierung und klaren Kommunikationsregeln. Alle Organe handeln innerhalb ihrer Kompetenzen und nach den verbindlichen Regelwerken der Partei. 
- 
-**Achtung: AI generierter Inhalt - bitte kontrollieren!** 
grundstruktur_und_interne_organisation.1753088148.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/07/21 08:55 von martin.schnitt