======= Gebietsverband: ======= Ein Gebietsverband in der Partei des Fortschritts (PdF) ist eine organisatorische Untereinheit der Partei auf regionaler Ebene, wie z. B. ein Landes-, Kreis- oder Ortsverband. ====Definition und Aufgaben:==== Laut Artikel 10 der Satzung der PdF: Ein Gebietsverband ist zur Einreichung von Wahlvorschlägen bei Wahlen zu Volksvertretungen berechtigt, wenn er ordnungsgemäß gegründet und anerkannt wurde. Er hat eigene Organe, die durch Satzung oder Geschäftsordnung geregelt werden. Die Gründung und Anerkennung eines Gebietsverbands erfolgt durch den übergeordneten Parteiverband (z. B. der Bundesverband bei einem Landesverband). Der Vorstand des Gebietsverbands ist verantwortlich für lokale Parteiarbeit, Mitgliederverwaltung, Organisation von Versammlungen und ggf. Wahlkampfaktivitäten. Gebietsverbände unterliegen der Kontrolle durch den übergeordneten Verband und müssen satzungs- und ordnungskonform handeln. ====Weitere Bestimmungen:==== Falls Gebietsverbände gegen Satzung oder Grundwerte der Partei verstoßen, können Ordnungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 ergriffen werden. Dazu gehören etwa Sanktionen oder sogar die Auflösung des Gebietsverbands durch den Bundesvorstand. **Achtung: AI generiert - bitte kontrollieren **