======= Öffentlich wichtige Dokumente ======= Wichtige öffentliche Dokumente der Partei des Fortschritts können auf folgenden Wegen eingesehen werden: =====1. Offizielle Plattform der Partei:===== Die Partei veröffentlicht Entscheidungen des Schiedsgerichts sowie andere relevante Inhalte auf der von der Partei aktuell genutzten Plattform. Dies betrifft insbesondere: - Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts - Entscheidungen der Landesschiedsgerichte Diese Veröffentlichungen sind in der Satzung geregelt. =====2. Öffentlichkeit der Parteisitzungen:===== Die Partei folgt dem Öffentlichkeitsgrundsatz: - Sitzungen von Vorständen (Bund, Land, Kreis/Ort) sind für alle Parteimitglieder des jeweiligen Verbandes öffentlich zugänglich. - Andere Organe (z. B. Parteiparlamente) sind auch für Bürger*innen zugänglich, wenn sie sich beim zuständigen Vorstand anmelden. - Einschränkungen der Öffentlichkeit sind nur bei triftigen Gründen möglich und müssen durch Geschäftsordnungen geregelt sein. =====3. Externe Veröffentlichung durch den Bundeswahlleiter:===== Nach dem Parteiengesetz (§ 6 und § 23 ParteienG): - Satzungen, Programme und Vorstandslisten müssen beim Bundeswahlleiter eingereicht werden. - Diese Unterlagen sind dort von jedermann einsehbar. - Abschriften werden auf Anforderung gebührenfrei erteilt. =====Fazit:===== Wichtige Dokumente wie Satzungen, Programme, Protokolle oder gerichtliche Entscheidungen der Partei sind über die Partei-Plattform, im Rahmen öffentlicher Sitzungen oder beim Bundeswahlleiter öffentlich einsehbar. **Achtung: AI generierter Inhalt - bitte kontrollieren**