==== Grundsatzkommision ==== Die Grundsatzkommission der Partei des Fortschritts ist ein zentrales Kontrollorgan innerhalb der Parteistrukturen. Sie erfüllt folgende Aufgaben: **1. Zusammensetzung:** - Die Mitglieder der Grundsatzkommission werden innerhalb des jeweiligen Präsidiums der Parteiebene bestimmt. - Präsidiumsmitglieder dürfen selbst Teil der Kommission sein. - Mitglieder der Grundsatzkommission dürfen keine weiteren Ämter außerhalb der Parlamentsstrukturen innehaben. **2. Aufgaben: ** - Überwachung der Einhaltung der Satzung und Geschäftsordnung innerhalb der Parteiparlamentsstrukturen. - Prüfung von Positionspapieren auf Widerspruch zum Grundsatzprogramm der Partei: - Bei Widersprüchen informiert sie das zuständige Parlamentspräsidium, das dann entweder: - eine Anpassung des Positionspapiers, oder - eine Anpassung des Grundsatzprogramms veranlasst. Die Kommission kann auch aus eigener Initiative tätig werden, z. B. bei Verdacht auf Verstöße gegen das Grundsatzprogramm. ** 3. Sitzungen und Organisation: ** - Die Kommission bestimmt ihre Sitzungsleitung und Protokollführung selbst (einfache Mehrheit). - Die Häufigkeit der Sitzungen wird von der Kommissionsleitung festgelegt. - Sitzungen können online stattfinden. ** Fazit: ** Die Grundsatzkommission stellt sicher, dass alle parteiparlamentarischen Prozesse im Einklang mit der Satzung, der Geschäftsordnung und dem Grundsatzprogramm stehen. Sie ist ein unabhängiges Kontrollorgan innerhalb der Partei. **Achtung: AI generierter Inhalt - bitte kontrollieren! **