Der Begriff „Lektorat“ wird in der GO (Geschäftsordnung) des Bundesparteiparlaments beschrieben.
Die relevante Information zum Lektorat findet sich also stets in der aktuellen Version dieser GO.
Nachfolgend wird auf Basis der Version 19 der GO kurz zusammengefasst (relevant ist der Abschnitt 7).
Das Lektorat (min. 2 Personen) prüft ein Positionspapier auf
Im Lektorat arbeiten