Die Geschäftsordnung des Parteiparlaments der Partei des Fortschritts ist ein zentrales Regelwerk zur Organisation und Durchführung der Arbeit innerhalb der Parteiparlamente. Sie schafft klare Strukturen, Verfahrensregeln und definiert die Verantwortlichkeiten innerhalb dieses Gremiums.
🔹 Inhalte und Aufbau der Geschäftsordnung Laut dem Dokument „GO_Grundgerüst_v19“ gliedert sich die Geschäftsordnung u. a. in folgende wesentliche Abschnitte:
1. Stellung und Aufgaben des Bundesparteiparlaments Das Parteiparlament dient der kontinuierlichen politischen Arbeit zwischen Parteitagen.
Es berät, diskutiert und beschließt zu politischen Positionen, Anträgen und organisatorischen Fragen.
2. Präsidium des Parteiparlaments Wird durch das Parlament gewählt
Verantwortlich für:
Leitung der Sitzungen
Einberufung und Vorbereitung
Koordination der Ausschüsse und Expertengremien
Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs
Wahl, Amtszeit und Rücktritt des Präsidiums sind klar geregelt (Art. 1–18).
3. Änderung der Geschäftsordnung Kann erfolgen durch:
Petitionen von Mitgliedern (Art. 21.1–21.3)
Initiative des Präsidiums mit Zustimmung des Parlaments (Art. 22–23)
4. Arbeitsweise des Parlaments – „Statement-Prozess“ und Phasenmodell Die Bearbeitung von Themen erfolgt in 5 Phasen (Art. 34):
Themenfindung
Informationssammlung
Diskussion & Anhörung
Formulierung & Entscheidungsfindung
Abschluss & Dokumentation
5. Ausschüsse und Expertengremien Können thematisch oder funktional eingerichtet werden (Art. 27–31)
Dienen der inhaltlichen Vorbereitung, Diskussion und Qualitätssicherung
Expertengremien besitzen zusätzliche Beratungsfunktionen und werden separat geregelt (Art. 37–52)
🔹 Ziel der Geschäftsordnung Die Geschäftsordnung schafft die Grundlage für:
Transparente Abläufe
Demokratische Teilhabe
Effiziente Zusammenarbeit
Inhaltlich fundierte Entscheidungen
Fazit: Die Geschäftsordnung des Parteiparlaments der Partei des Fortschritts regelt alle organisatorischen, personellen und verfahrensbezogenen Fragen rund um die Arbeit des Parteiparlaments. Sie ist ein zentrales Instrument zur Sicherung von Struktur, Demokratie und Qualität in der innerparteilichen Willensbildung.
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