Eine Partei besteht neben dem Bundesverband (der im gesamten Bundesgebiet Deutschland aktiven Partei, auch Bundespartei genannt) auch aus sogenannten „Untergliederungen“, Verbände die nur kleinere Bereiche umfassen. Diese Verbände nennt man „Gebietsverbände“.
Der kleinste Gebietsverband in der Partei des Fortschritts ist der Ortsverband. Einem Ortsverband gehören die Mitglieder der PdF an, die in dem entsprechenden Ort wohnen.
Ein Beispiel:
Mehrere Mitglieder der Partei des Fortschritts wohnen in der Stadt Zossen. Sie haben einen „Ortsverband Zossen der Partei des Fortschritts“ gegründet. Die Mitglieder gehören alle dem „Ortsverband Zossen der Partei des Fortschritts“ an. Gleichzeitig sind sie Mitglieder des „Landesverband Brandenburg der Partei des Fortschritts“ Gleichzeitig sind sie auch Mitglieder der Bundespartei der Partei des Fortschritts.
Von groß nach klein gibt es als folgende Gliederungen:
Bundesverband - Landesverband - Ortsverband