Die Grundsatzkommission der Partei des Fortschritts ist ein zentrales Kontrollorgan innerhalb der Parteistrukturen. Sie erfüllt folgende Aufgaben:
1. Zusammensetzung:
- Die Mitglieder der Grundsatzkommission werden innerhalb des jeweiligen Präsidiums der Parteiebene bestimmt.
- Präsidiumsmitglieder dürfen selbst Teil der Kommission sein.
- Mitglieder der Grundsatzkommission dürfen keine weiteren Ämter außerhalb der Parlamentsstrukturen innehaben.
2. Aufgaben:
- Überwachung der Einhaltung der Satzung und Geschäftsordnung innerhalb der Parteiparlamentsstrukturen.
- Prüfung von Positionspapieren auf Widerspruch zum Grundsatzprogramm der Partei:
- Bei Widersprüchen informiert sie das zuständige Parlamentspräsidium, das dann entweder:
- eine Anpassung des Positionspapiers, oder
- eine Anpassung des Grundsatzprogramms veranlasst.
Die Kommission kann auch aus eigener Initiative tätig werden, z. B. bei Verdacht auf Verstöße gegen das Grundsatzprogramm.
3. Sitzungen und Organisation:
- Die Kommission bestimmt ihre Sitzungsleitung und Protokollführung selbst (einfache Mehrheit).
- Die Häufigkeit der Sitzungen wird von der Kommissionsleitung festgelegt.
- Sitzungen können online stattfinden.
Fazit:
Die Grundsatzkommission stellt sicher, dass alle parteiparlamentarischen Prozesse im Einklang mit der Satzung, der Geschäftsordnung und dem Grundsatzprogramm stehen. Sie ist ein unabhängiges Kontrollorgan innerhalb der Partei.
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