Inhaltsverzeichnis

Leitfaden zur Durchführung von Aufstellungsversammlungen

*Achtung: Vorabversion – in Arbeit*

Inhalt

Vorwort

Der folgende Leitfaden soll Gebietsverbänden Orientierung bei der Aufstellung von Bewerbern und Bewerberinnen für die Wahlkreisvorschläge sowie für Landes- bzw. Bezirkslisten geben. Es handelt sich um eine kurze, nicht allumfassende Zusammenstellung wesentlicher Grundsätze. Bei Nachfragen bitte beim Wahlkompetenzzentrum melden.

Grundvoraussetzungen für eine Aufstellungsversammlung:

Juristische Betrachtung

Wir sind als Partei berechtigt, Wahlkreisvorschläge sowie Bezirks- und Landeslisten einzureichen. Zulassungsvoraussetzung ist die ordnungsgemäße Durchführung des Aufstellungsverfahrens – für Bundes- wie auch Landeswahlen.

Gesetzliche Referenzen Bundestagswahlen

Einladung zur Aufstellungsversammlung

*Hinweis: Vertreterversammlungen sind derzeit nicht vorgesehen.*

Mustereinladung Landesliste

Liebe Parteimitglieder aus [Bundesland],

wir laden euch ein zur Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Wahl zum [XX]. [Bundestag/Landtag] [Bundesland].

Die Versammlung findet statt am: [XX.XX.XXXX], [XX:XX] Uhr Ort: [Straße Hausnummer, PLZ Ort]

Tagesordnung:

Bitte meldet euch bis [XX.XX.XXXX] bei [Kontakt]. PdF Landesverband [Bundesland] – Vorstand i.A. [Absender]

Versammlungsablauf mit Wahl

*Wahlkreis- und Landeslistenversammlungen sind getrennt durchzuführen.*

Wahlvorbereitung

Wahl

Wahlverfahren und Stimmzettel

Niederschrift

Erforderliche Formulare:

*Das Sitzungsprotokoll (nach Geschäftsordnung) bleibt parteiintern.*

Die Vertrauensperson übermittelt alle Unterlagen im Original an die Wahlleitung. Frist siehe Mitteilung der Wahlleitung. Wichtig: Anerkennung der Niederschrift = Gültigkeit der USUS. → *siehe Anl. 16*

Glossar

Vertrauensperson: Versichert den korrekten Ablauf der Versammlung und vertritt die Partei bei der Sitzung des Wahlausschusses.

Wahlvorschlagsträger: Träger eines Wahlvorschlags (Person, Gruppe, Organisation), z. B. der jeweilige Landesverband vertreten durch den Vorstand.