Die Beteiligungsanzeige ist eine formale Erklärung einer politischen Vereinigung gegenüber dem Bundeswahlleiter, dass sie an der kommenden Wahl zum Deutschen Bundestag teilnehmen möchte. Sie ist gemäß § 18 Bundeswahlgesetz (BWahlG) zwingend erforderlich, wenn die Vereinigung nicht bereits im Bundestag vertreten ist.
* Die Beteiligungsanzeige dient der Feststellung, ob es sich bei der betreffenden Vereinigung um eine Partei im Sinne des Parteiengesetzes handelt. * Nur dann kann sie zur Wahl zugelassen werden und ggf. Unterstützungsunterschriften einreichen oder eingereichte anerkennen lassen.
* Die Anzeige muss spätestens bis zum 90. Tag vor der Wahl, 18:00 Uhr, beim Bundeswahlleiter eingehen. * Maßgeblich ist der tatsächliche Zugang, nicht der Poststempel.
* Vollständiger Name laut Satzung * Kurzbezeichnung (sofern vorhanden) * Datum der letzten Satzungsänderung * Auszug oder Verweis auf den Parteizweck * Hinweis: Der Parteizweck muss § 2 PartG entsprechen (Mitwirkung an der politischen Willensbildung)
* Datum der letzten Programmänderung * Grundsatzprogramm oder vergleichbares Dokument ist ausreichend * Die Grundlinien der politischen Zielsetzung müssen erkennbar sein
* Datum der Parteigründung * Mitgliedsstruktur:
* Sitz und Erreichbarkeit der Geschäftsstelle * Mitgliederzahlen und Verbreitung in mehreren Bundesländern
* Name, Funktion und Datum der Wahl aller Vorstandsmitglieder * Staatsangehörigkeit jedes Vorstandsmitglieds * Tipp: Eine tabellarische Darstellung erleichtert die Übersicht
* Jahre, in denen Rechenschaftsberichte beim Bundeswahlleiter eingereicht wurden
* Wurde die Aufnahme in die Unterlagensammlung des Bundeswahlleiters nach § 6 Abs. 3 PartG beantragt? * Falls ja: Wurde sie bereits vollzogen?
* Anzahl der MV seit Gründung oder innerhalb der letzten sechs Jahre * Angabe von Datum und Ort jeder Versammlung * Möglichst lückenlose Dokumentation
* Angabe, ob die Partei bereits teilgenommen hat an:
* Für jede Wahl:
* Besteht aktuell ein Mandat?
* Vorhandensein und Pflege von Online-Angeboten:
* Öffentliche Veranstaltungen:
* Bürgerkontakte:
* Erläuterungen zur strategischen Ausrichtung:
* Hinweise auf besondere Gremien:
* Vollständiger Name * Funktion in der Vereinigung * Anschrift * Telefonnummer und E-Mail * Fax (optional)
* Mindestens drei Unterschriften von Mitgliedern des Bundesvorstands mit:
* Die Beteiligungsanzeige ist schriftlich und vollständig einzureichen. * Der Versand erfolgt per Post, persönlich oder Kurier – keine E-Mail. * Die Anzeige sollte als gebundenes Dokument mit Deckblatt und Inhaltsverzeichnis strukturiert sein.
* Frühzeitige Erstellung im Rahmen des WKZ-Zeitplans * Beteiligung der Bundesebene (Vorstand, Parteiparlament) zur Qualitätssicherung * Abgleich mit bisherigen Anzeigen:
* Klare Versionierung des Dokuments (Datum, Bearbeiter)
* § 18 BWahlG – Beteiligungsanzeige zur Bundestagswahl * § 2, § 6, § 24 PartG – Parteieigenschaft, Unterlagensammlung, Rechenschaft * Bundeswahlleiter – Merkblätter und Formulare (jährlich aktualisiert)