Die Partei organisiert ihre Wahlaktivitäten zentral über das Wahlkompetenzzentrum (WKZ). In jedem Bundesland ist die jeweilige Wahlorganisation (WO) zuständig – benannt nach dem offiziellen Länderkürzel (z. B. WO-BE für Berlin, WO-NW für Nordrhein-Westfalen).
Eine Kandidatur erfolgt immer in Zusammenarbeit mit der zuständigen WO. Diese begleitet, prüft und unterstützt alle organisatorischen Schritte vor Ort.
Das WKZ stellt bundesweite Standards und koordinierende Unterstützung zur Verfügung.
Für eine Kandidatur zur Bundestags- oder Landtagswahl ist die deutsche Staatsangehörigkeit erforderlich. Dies gilt unabhängig vom Bundesland.
Bei Kommunalwahlen besteht für Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten das passive Wahlrecht. Sie dürfen kandidieren, wenn sie seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz im jeweiligen Bundesland gemeldet sind.
Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger sind in keinem Bundesland wählbar.
In allen Bundesländern gilt: Das Mindestalter für eine Kandidatur beträgt 18 Jahre. Entscheidend ist das Alter zum Zeitpunkt der Wahl.
Kandidierende müssen prüfen, ob eine Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich ist. Insbesondere im öffentlichen Dienst gelten Anzeigepflichten, teilweise auch Einschränkungen. Auch in der Privatwirtschaft kann eine frühzeitige Information sinnvoll sein, da Name, Beruf und Parteizugehörigkeit öffentlich genannt werden – etwa auf Wahlzetteln, Flyern oder Online-Portalen.
Der zeitliche Aufwand einer Kandidatur variiert je nach Position, Listenplatz und regionalem Engagement.
Nach einer erfolgreichen Wahl kann der Aufwand – je nach Mandat – zwischen ehrenamtlichem Engagement (z. B. kommunale Gremien) und einer Vollzeit ähnlichen Tätigkeit (z. B. Landtag, Bundestag) liegen.
Die WO unterstützt bei der Klärung, was konkret erwartet wird.
Kandidierende treten in die politische Öffentlichkeit. Das bedeutet, dass persönliche Angaben wie Name, Bild, Beruf und Positionen öffentlich erscheinen – über Medien, Social Media, Plakate oder Parteikanäle.
Es ist ratsam, vorab die eigene Online-Präsenz zu überprüfen und sich mit anderen Kandidierenden oder der WO auszutauschen.
Auf Wunsch stellt das WKZ auch Hinweise zum Schutz persönlicher Daten bereit.
Nicht zu allen politischen Fragen gibt es bereits eine klar beschlossene Position der PdF.
In diesen Fällen sollen Kandidierende konstruktiv an der politischen Willensbildung mitwirken:
Eigene Positionen dürfen vertreten werden, sollten jedoch klar als persönliche Meinung kenntlich gemacht werden, wenn sie vom bestehenden Programm abweichen.
Für jede Kandidatur sind bestimmte Unterlagen fristgerecht einzureichen. Dazu gehören:
Die jeweilige WO informiert über die konkreten Abläufe, Fristen und Anforderungen. Das WKZ stellt zentrale Vorlagen und Informationen bereit.
Hinweis: Alle Kandidierenden verpflichten sich mit Annahme der Nominierung zur aktiven Zusammenarbeit mit ihrer WO und zur Beteiligung an der Wahlkampfarbeit im Rahmen der Parteigrundsätze.