Die Grundsatzkommission der Partei des Fortschritts ist ein zentrales Kontrollorgan innerhalb der Parteistrukturen. Sie erfüllt folgende Aufgaben:
- Die Mitglieder der Grundsatzkommission werden innerhalb des jeweiligen Präsidiums der Parteiebene bestimmt.
- Präsidiumsmitglieder dürfen selbst Teil der Kommission sein.
- Mitglieder der Grundsatzkommission dürfen keine weiteren Ämter außerhalb der Parlamentsstrukturen innehaben.
- Überwachung der Einhaltung der Satzung und Geschäftsordnung innerhalb der Parteiparlamentsstrukturen.
- Prüfung von Positionspapieren auf Widerspruch zum Grundsatzprogramm der Partei:
- Bei Widersprüchen informiert sie das zuständige Parlamentspräsidium, das dann entweder:
- eine Anpassung des Positionspapiers, oder
- eine Anpassung des Grundsatzprogramms veranlasst.
Die Kommission kann auch aus eigener Initiative tätig werden, z. B. bei Verdacht auf Verstöße gegen das Grundsatzprogramm.
- Die Kommission bestimmt ihre Sitzungsleitung und Protokollführung selbst (einfache Mehrheit).
- Die Häufigkeit der Sitzungen wird von der Kommissionsleitung festgelegt.
- Sitzungen können online stattfinden.
Die Grundsatzkommission stellt sicher, dass alle parteiparlamentarischen Prozesse im Einklang mit der Satzung, der Geschäftsordnung und dem Grundsatzprogramm stehen. Sie ist ein unabhängiges Kontrollorgan innerhalb der Partei.
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