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Der Begriff „Lektorat“ wird in der GO (Geschäftsordnung) des Bundesparteiparlements beschrieben. Die relevante Information zum Lektorat findet sich also stets in der aktuellen Version dieser GO.
Nachfolgend wird auf Basis der Version 19 der GO kurz zusammengefasst (relevant ist der Abschnitt 7).
Das Lektorat (min. 2 Personen) prüft ein Positionspapier auf
Das „Lektorat“ innerhalb der Partei des Fortschritts (PdF) ist ein internes Gremium, das in Artikel 6a der Satzung unter den Parteigremien aufgeführt wird. Laut Satzung ist das Lektorat zuständig für die Überarbeitung und Qualitätssicherung von Texten, die im Namen der Partei veröffentlicht werden sollen. Es stellt dabei sicher, dass Inhalte formal korrekt, verständlich und konsistent im Sinne der Grundwerte der PdF formuliert sind.
- Sprachliche Verbesserung (Stil, Ausdruck, Lesefluss)
- Strukturelle Hinweise (z. B. Reihenfolge von Absätzen, Gliederung)
- Logik-Check (ist der Argumentationsgang schlüssig?)
- Zielgruppenorientierung (ist der Text für die Leser:innen verständlich?)
- Formulierungsvorschläge und ggf. Anmerkungen zum Inhalt
- Bücher (Belletristik und Fachliteratur)
- Wissenschaftliche Arbeiten
- Webseiten & Broschüren
- Politische oder juristische Texte
Gerade in politischen Organisationen, wie einer Partei, wird ein Lektorat oft genutzt, um Anträge, Programme oder Pressemitteilungen klar, konsistent und professionell zu gestalten – damit Inhalte richtig verstanden werden und öffentlich gut wirken.
Es sind folgende Personen gewählt worden:
- Sebastian Brinckmeyer
- Dr. Gabriele Brumm
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