Die Bundesfinanzabteilung der Partei des Fortschritts (PdF) ist kein ausdrücklich mit diesem Begriff bezeichnetes Organ in der Satzung, allerdings sind ihre Funktionen und Zuständigkeiten klar den Strukturen des Bundesvorstands sowie dem Amt des Schatzmeisters zugeordnet.
Hier sind die zentralen Informationen:
🏦 Aufgaben der Bundesfinanzabteilung (Schatzmeisterfunktion)
1. Zuständigkeit
Der/die Schatzmeister*in des Bundesverbands ist verantwortlich für:
- Finanzverwaltung der Gesamtpartei
- Überwachung von Einnahmen und Ausgaben
- Organisation der Rechenschaftsberichte gemäß Parteiengesetz
- Unterstützung der Gebietsverbände bei finanziellen Fragen
2. Strukturelle Einbindung
Der/die Schatzmeister*in ist Teil des Bundesvorstands gemäß Art. 7 der Satzung.
In der Finanzordnung (Art. 13 der Satzung) wird klargestellt, dass der Bundesvorstand für alle finanziellen Maßnahmen verantwortlich ist, soweit sie den gesamten Verband betreffen.
3. Finanzordnung – zentrale Grundsätze
Die Finanzordnung (Art. 13) legt fest:
- Es gibt keine Mitgliedsbeiträge, solange sie zur Finanzierung nicht notwendig sind.
- Einnahmenquellen sind Spenden, Fördermittel, Veranstaltungen, Merch-Verkauf.
- Ein verbindlicher Mitgliedsbeitrag kann vom Bundesparteitag eingeführt werden.
- Die Einordnung in Beitragsgruppen erfolgt durch den Vorstand unter Mitwirkung des Schatzmeisters.
- Bei Beschwerden gegen die Beitragsgruppe wird die Entscheidung durch den Gebietsverband und den Bundesschatzmeister gemeinsam geprüft .
4. Organisatorische Verankerung
Die organisatorische Parteiarbeit läuft über Abteilungen des Bundesvorstands, an denen auch Gebietsverbände mitarbeiten. Dazu gehört auch die Finanzarbeit.
Eine eigenständige „Finanzabteilung“ im Sinne eines operativen Teams wird dabei nicht namentlich genannt, kann aber im Rahmen der organisatorischen Abteilungsstruktur existieren.
5. Aktueller Finanzstatus
Laut mehreren Parteitagsprotokollen gibt es regelmäßig Berichte über:
- Kontostand
- Einnahmen durch Spenden
- Fixkosten (z. B. IT, Buchhaltung)
- Rechenschaftspflichten gegenüber Behörden
Der Schatzmeister hat wiederholt zum Aufbau von Förderstrukturen und zur aktiveren Spendentätigkeit aufgerufen.
📌 Fazit Die „Bundesfinanzabteilung“ ist in der PdF faktisch der Verantwortungsbereich des Schatzmeisters im Bundesvorstand. Sie kümmert sich um alle Fragen der Haushaltsführung, Rechenschaftslegung und Mitgliedsbeiträge auf Bundesebene. Organisatorisch ist sie Teil der Bundesstruktur und unterliegt den Regelungen der Satzung und der Finanzordnung.
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