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Bundesparteisprecher:

Der Bundesparteisprecher der Partei des Fortschritts ist eine zentrale Figur der innerparteilichen Kontrolle und Außendarstellung. Er wird in der Satzung und der Bundesverbandsgeschäftsordnung umfassend beschrieben:

Funktion und Rolle:

- Der Parteivorsitzende trägt den Titel Parteisprecher, was den basisdemokratischen Charakter der Partei betont.

- Das Amt kann in Form einer Doppelspitze geführt werden, wobei die beiden Personen unterschiedlichen Geschlechts sein müssen.

- Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem Wahlparteitag.

Aufgaben:

Aufsichtsfunktion:

- Der Parteisprecher überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Satzung, Geschäftsordnungen und anderen innerparteilichen Normen.

- Er kann bei Verstößen Weisungen erteilen oder Maßnahmen selbst durchführen, wenn andere Kontrollmechanismen versagen. Dabei ist ein Beschluss des Bundesschiedsgerichts notwendig.

Außendarstellung:

- Der Parteisprecher verantwortet die Darstellung der Partei nach außen, z. B. auf Social Media, in Presse und Internet. Er ist in dieser Funktion nicht stimmberechtigter Beisitzer im Bundesvorstand.

- Persönliche Meinungen dürfen nur geäußert werden, wenn sie klar als solche gekennzeichnet sind.

Verfahrensführung bei Parteifusionen:

- Der Parteisprecher führt Verhandlungen und Vorabstimmungen mit anderen Parteien zur Fusion. Sobald eine Zustimmung auf beiden Seiten vorliegt, geht die Zuständigkeit an den Bundesvorstand über.

- Einbindung im Vorstand Der Parteisprecher ist nicht stimmberechtigtes Mitglied des Bundesvorstands, aber verpflichtet zur regelmäßigen Berichterstattung gegenüber dem Vorstand.

Fazit:

Der Bundesparteisprecher ist ein unabhängiges, überwachendes und repräsentatives Organ der Partei. Er sichert die Rechtskonformität der Parteiarbeit und steuert deren öffentliche Kommunikation.

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bund/sprecher.txt · Zuletzt geändert: 2025/06/16 08:08 von martin.schnitt