Der Bundesparteisprecher der Partei des Fortschritts ist eine zentrale Figur der innerparteilichen Kontrolle und Außendarstellung. Er wird in der Satzung und der Bundesverbandsgeschäftsordnung umfassend beschrieben:
- Der Parteivorsitzende trägt den Titel Parteisprecher, was den basisdemokratischen Charakter der Partei betont.
- Das Amt kann in Form einer Doppelspitze geführt werden, wobei die beiden Personen unterschiedlichen Geschlechts sein müssen.
- Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem Wahlparteitag.
- Der Parteisprecher überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Satzung, Geschäftsordnungen und anderen innerparteilichen Normen.
- Er kann bei Verstößen Weisungen erteilen oder Maßnahmen selbst durchführen, wenn andere Kontrollmechanismen versagen. Dabei ist ein Beschluss des Bundesschiedsgerichts notwendig.
- Der Parteisprecher verantwortet die Darstellung der Partei nach außen, z. B. auf Social Media, in Presse und Internet. Er ist in dieser Funktion nicht stimmberechtigter Beisitzer im Bundesvorstand.
- Persönliche Meinungen dürfen nur geäußert werden, wenn sie klar als solche gekennzeichnet sind.
- Der Parteisprecher führt Verhandlungen und Vorabstimmungen mit anderen Parteien zur Fusion. Sobald eine Zustimmung auf beiden Seiten vorliegt, geht die Zuständigkeit an den Bundesvorstand über.
- Einbindung im Vorstand Der Parteisprecher ist nicht stimmberechtigtes Mitglied des Bundesvorstands, aber verpflichtet zur regelmäßigen Berichterstattung gegenüber dem Vorstand.
Der Bundesparteisprecher ist ein unabhängiges, überwachendes und repräsentatives Organ der Partei. Er sichert die Rechtskonformität der Parteiarbeit und steuert deren öffentliche Kommunikation.
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