Dies ist eine alte Version des Dokuments!
==== Bundesparteisprecher:
Der Bundesparteisprecher der Partei des Fortschritts ist eine zentrale Figur der innerparteilichen Kontrolle und Außendarstellung. Er wird in der Satzung und der Bundesverbandsgeschäftsordnung umfassend beschrieben:
Funktion und Rolle:
- Der Parteivorsitzende trägt den Titel Parteisprecher, was den basisdemokratischen Charakter der Partei betont.
- Das Amt kann in Form einer Doppelspitze geführt werden, wobei die beiden Personen unterschiedlichen Geschlechts sein müssen.
- Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, beginnend mit dem Wahlparteitag.
Aufgaben:
Aufsichtsfunktion:
- Der Parteisprecher überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Satzung, Geschäftsordnungen und anderen innerparteilichen Normen.
- Er kann bei Verstößen Weisungen erteilen oder Maßnahmen selbst durchführen, wenn andere Kontrollmechanismen versagen. Dabei ist ein Beschluss des Bundesschiedsgerichts notwendig.
Außendarstellung:
- Der Parteisprecher verantwortet die Darstellung der Partei nach außen, z. B. auf Social Media, in Presse und Internet. Er ist in dieser Funktion nicht stimmberechtigter Beisitzer im Bundesvorstand.
- Persönliche Meinungen dürfen nur geäußert werden, wenn sie klar als solche gekennzeichnet sind.
Verfahrensführung bei Parteifusionen:
- Der Parteisprecher führt Verhandlungen und Vorabstimmungen mit anderen Parteien zur Fusion. Sobald eine Zustimmung auf beiden Seiten vorliegt, geht die Zuständigkeit an den Bundesvorstand über.
- Einbindung im Vorstand Der Parteisprecher ist nicht stimmberechtigtes Mitglied des Bundesvorstands, aber verpflichtet zur regelmäßigen Berichterstattung gegenüber dem Vorstand.
Fazit:
Der Bundesparteisprecher ist ein unabhängiges, überwachendes und repräsentatives Organ der Partei. Er sichert die Rechtskonformität der Parteiarbeit und steuert deren öffentliche Kommunikation.
Achtung: AI generierter Inhalt - bitte kontrollieren