Wichtige öffentliche Dokumente der Partei des Fortschritts können auf folgenden Wegen eingesehen werden:
Die Partei veröffentlicht Entscheidungen des Schiedsgerichts sowie andere relevante Inhalte auf der von der Partei aktuell genutzten Plattform.
Dies betrifft insbesondere:
- Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts
- Entscheidungen der Landesschiedsgerichte
Diese Veröffentlichungen sind in der Satzung geregelt.
Die Partei folgt dem Öffentlichkeitsgrundsatz:
- Sitzungen von Vorständen (Bund, Land, Kreis/Ort) sind für alle Parteimitglieder des jeweiligen Verbandes öffentlich zugänglich.
- Andere Organe (z. B. Parteiparlamente) sind auch für Bürger*innen zugänglich, wenn sie sich beim zuständigen Vorstand anmelden.
- Einschränkungen der Öffentlichkeit sind nur bei triftigen Gründen möglich und müssen durch Geschäftsordnungen geregelt sein.
Nach dem Parteiengesetz (§ 6 und § 23 ParteienG):
- Satzungen, Programme und Vorstandslisten müssen beim Bundeswahlleiter eingereicht werden.
- Diese Unterlagen sind dort von jedermann einsehbar.
- Abschriften werden auf Anforderung gebührenfrei erteilt.
Wichtige Dokumente wie Satzungen, Programme, Protokolle oder gerichtliche Entscheidungen der Partei sind über die Partei-Plattform, im Rahmen öffentlicher Sitzungen oder beim Bundeswahlleiter öffentlich einsehbar.
Achtung: AI generierter Inhalt - bitte kontrollieren