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Wichtige öffentliche Dokumente der Partei des Fortschritts können auf folgenden Wegen eingesehen werden:
1. Offizielle Plattform der Partei:
Die Partei veröffentlicht Entscheidungen des Schiedsgerichts sowie andere relevante Inhalte auf der von der Partei aktuell genutzten Plattform.
Dies betrifft insbesondere:
Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts
Entscheidungen der Landesschiedsgerichte
Diese Veröffentlichungen sind in der Satzung geregelt.
2. Öffentlichkeit der Parteisitzungen:
Die Partei folgt dem Öffentlichkeitsgrundsatz:
Sitzungen von Vorständen (Bund, Land, Kreis/Ort) sind für alle Parteimitglieder des jeweiligen Verbandes öffentlich zugänglich.
Andere Organe (z. B. Parteiparlamente) sind auch für Bürger*innen zugänglich, wenn sie sich beim zuständigen Vorstand anmelden.
Einschränkungen der Öffentlichkeit sind nur bei triftigen Gründen möglich und müssen durch Geschäftsordnungen geregelt sein.
3. Externe Veröffentlichung durch den Bundeswahlleiter:
Nach dem Parteiengesetz (§ 6 und § 23 ParteienG):
Satzungen, Programme und Vorstandslisten müssen beim Bundeswahlleiter eingereicht werden.
Diese Unterlagen sind dort von jedermann einsehbar.
Abschriften werden auf Anforderung gebührenfrei erteilt.
Fazit:
Wichtige Dokumente wie Satzungen, Programme, Protokolle oder gerichtliche Entscheidungen der Partei sind über die Partei-Plattform, im Rahmen öffentlicher Sitzungen oder beim Bundeswahlleiter öffentlich einsehbar.
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