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Wichtige öffentliche Dokumente der Partei des Fortschritts können auf folgenden Wegen eingesehen werden:
Die Partei veröffentlicht Entscheidungen des Schiedsgerichts sowie andere relevante Inhalte auf der von der Partei aktuell genutzten Plattform.
Dies betrifft insbesondere:
*Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts
*Entscheidungen der Landesschiedsgerichte
Diese Veröffentlichungen sind in der Satzung geregelt.
Die Partei folgt dem Öffentlichkeitsgrundsatz:
Sitzungen von Vorständen (Bund, Land, Kreis/Ort) sind für alle Parteimitglieder des jeweiligen Verbandes öffentlich zugänglich.
Andere Organe (z. B. Parteiparlamente) sind auch für Bürger*innen zugänglich, wenn sie sich beim zuständigen Vorstand anmelden.
Einschränkungen der Öffentlichkeit sind nur bei triftigen Gründen möglich und müssen durch Geschäftsordnungen geregelt sein.
Nach dem Parteiengesetz (§ 6 und § 23 ParteienG):
Satzungen, Programme und Vorstandslisten müssen beim Bundeswahlleiter eingereicht werden.
Diese Unterlagen sind dort von jedermann einsehbar.
Abschriften werden auf Anforderung gebührenfrei erteilt.
Wichtige Dokumente wie Satzungen, Programme, Protokolle oder gerichtliche Entscheidungen der Partei sind über die Partei-Plattform, im Rahmen öffentlicher Sitzungen oder beim Bundeswahlleiter öffentlich einsehbar.
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