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Öffentlich wichtige Dokumente

Wichtige öffentliche Dokumente der Partei des Fortschritts können auf folgenden Wegen eingesehen werden:

1. Offizielle Plattform der Partei:

Die Partei veröffentlicht Entscheidungen des Schiedsgerichts sowie andere relevante Inhalte auf der von der Partei aktuell genutzten Plattform.

Dies betrifft insbesondere:

*Entscheidungen des Bundesschiedsgerichts

*Entscheidungen der Landesschiedsgerichte

Diese Veröffentlichungen sind in der Satzung geregelt.

2. Öffentlichkeit der Parteisitzungen:

Die Partei folgt dem Öffentlichkeitsgrundsatz:

Sitzungen von Vorständen (Bund, Land, Kreis/Ort) sind für alle Parteimitglieder des jeweiligen Verbandes öffentlich zugänglich.

Andere Organe (z. B. Parteiparlamente) sind auch für Bürger*innen zugänglich, wenn sie sich beim zuständigen Vorstand anmelden.

Einschränkungen der Öffentlichkeit sind nur bei triftigen Gründen möglich und müssen durch Geschäftsordnungen geregelt sein.

3. Externe Veröffentlichung durch den Bundeswahlleiter:

Nach dem Parteiengesetz (§ 6 und § 23 ParteienG):

Satzungen, Programme und Vorstandslisten müssen beim Bundeswahlleiter eingereicht werden.

Diese Unterlagen sind dort von jedermann einsehbar.

Abschriften werden auf Anforderung gebührenfrei erteilt.

Fazit:

Wichtige Dokumente wie Satzungen, Programme, Protokolle oder gerichtliche Entscheidungen der Partei sind über die Partei-Plattform, im Rahmen öffentlicher Sitzungen oder beim Bundeswahlleiter öffentlich einsehbar.

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dokumente/public.1750058247.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/06/16 07:17 von martin.schnitt