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Die Geschäftsordnung des Parteiparlaments der Partei des Fortschritts ist ein zentrales Regelwerk zur Organisation und Durchführung der Arbeit innerhalb der Parteiparlamente. Sie schafft klare Strukturen, Verfahrensregeln und definiert die Verantwortlichkeiten innerhalb dieses Gremiums.
Laut dem Dokument „GO_Grundgerüst_v19“ gliedert sich die Geschäftsordnung u. a. in folgende wesentliche Abschnitte:
1. Stellung und Aufgaben des Bundesparteiparlaments Das Parteiparlament dient der kontinuierlichen politischen Arbeit zwischen Parteitagen.
Es berät, diskutiert und beschließt zu politischen Positionen, Anträgen und organisatorischen Fragen.
2. Präsidium des Parteiparlaments Wird durch das Parlament gewählt
* Leitung der Sitzungen
* Einberufung und Vorbereitung
* Koordination der Ausschüsse und Expertengremien
* Sicherstellung des ordnungsgemäßen Ablaufs
* Wahl, Amtszeit und Rücktritt des Präsidiums sind klar geregelt (Art. 1–18).
Kann erfolgen durch:
Petitionen von Mitgliedern (Art. 21.1–21.3)
Initiative des Präsidiums mit Zustimmung des Parlaments (Art. 22–23)
Die Bearbeitung von Themen erfolgt in 5 Phasen (Art. 34):
* Themenfindung
* Informationssammlung
* Diskussion & Anhörung
* Formulierung & Entscheidungsfindung
* Abschluss & Dokumentation
Können thematisch oder funktional eingerichtet werden (Art. 27–31)
Dienen der inhaltlichen Vorbereitung, Diskussion und Qualitätssicherung
Expertengremien besitzen zusätzliche Beratungsfunktionen und werden separat geregelt (Art. 37–52)
Die Geschäftsordnung schafft die Grundlage für:
* Transparente Abläufe
* Demokratische Teilhabe
* Effiziente Zusammenarbeit
* Inhaltlich fundierte Entscheidungen
Die Geschäftsordnung des Parteiparlaments der Partei des Fortschritts regelt alle organisatorischen, personellen und verfahrensbezogenen Fragen rund um die Arbeit des Parteiparlaments. Sie ist ein zentrales Instrument zur Sicherung von Struktur, Demokratie und Qualität in der innerparteilichen Willensbildung.
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