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Die interne Organisation der Partei des Fortschritts ist durch mehrere Regelwerke detailliert geregelt. Die wichtigsten Vorgaben lassen sich aus der Satzung, der Bundesgeschäftsordnung (Bundes-GO) und ergänzenden Regelungen ableiten:
1. Grundstruktur und interne Organisation der Partei Laut Satzung (§§ Art. 6, 6a–7, 9, 13 PdF-Satzung):
- Die Partei gliedert sich in Gebietsverbände (z. B. Bundes-, Landes- und Kreisverbände).
- Notwendige Organe auf allen Ebenen sind Mitgliederversammlungen und Vorstände.
- Auf Bundesebene existieren zusätzlich Parteiparlamente, Expertengremien, Projektgruppen und ein Parteisprecher.
- Die Organe können durch eigene Geschäftsordnungen ihre Abläufe definieren (z. B. für Parteitage oder Parteiparlamente).
2. Prozesse innerhalb der Organe Die Bundesgeschäftsordnung (§1 Bundes-GO) definiert folgende Regelungen:
- Beschlussfassung erfolgt nach Mehrheitsprinzip, mit spezifischen Regelungen z. B. für Personalwahlen und Projektbeschlüsse.
- Sitzungsregelungen: Jedes Organ organisiert eigene Sitzungen, inklusive Einberufung, Tagesordnung und Protokollierung.
- Projektregelungen: Projekte erfordern einen klaren Plan, definierte Ziele, Zeitplan, Beteiligte und eine Abschlussauswertung.
- Transparenzregelungen: Alle Organe sind zur transparenten Kommunikation gegenüber Mitgliedern verpflichtet.
- Mitgliederpetitionen: Jedes Mitglied kann Anregungen an Organe richten, auch wenn daraus kein Antragsrecht entsteht.
3. Pflichten und Rechte der Mitglieder Laut Satzung (Art. 3):
- Mitglieder müssen Änderungen von persönlichen Daten, öffentliche Ämter, oder Tätigkeiten in anderen politischen Organisationen melden.
- Mitglieder sind zur Mitwirkung in der innerparteilichen Willensbildung aufgerufen und haben Antragsrechte.
4. Qualitätskontrolle und Weiterentwicklung:
- Laut Bundes-GO müssen abgeschlossene Projekte ausgewertet und dokumentiert werden. Diese dienen der Verbesserung zukünftiger Projekte.
Zusammenfassend basiert die interne Organisation der Partei auf demokratischer Beteiligung, strukturierten Entscheidungsprozessen, Projektorientierung und klaren Kommunikationsregeln. Alle Organe handeln innerhalb ihrer Kompetenzen und nach den verbindlichen Regelwerken der Partei.
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