Webseiten-Werkzeuge


info:begriffe:bundesparteiparlament

Bundesparteiparlament

Ein Bundesparteiparlament ist in der Partei des Fortschritts ein zentrales innerparteiliches Gremium, das insbesondere zwischen den Parteitagen eine bedeutende Rolle in der Willensbildung und Entscheidungsfindung spielt. Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen dieses Organs sind in der Satzung sowie in der spezifischen Geschäftsordnung für Parteiparlamente geregelt.

Laut Satzung der Partei ist das Bundesparteiparlament eines der offiziellen Parteigremien (vgl. Art. 6a und 6b der Satzung)​. Es ist zuständig für Entscheidungen und Mitwirkungen, die nicht ausschließlich dem Bundesparteitag oder anderen Organen vorbehalten sind. Die detaillierte Ausgestaltung der Aufgaben, Arbeitsweise und Zusammensetzung wird in einer eigenen Geschäftsordnung der Parteiparlamente geregelt​.

Diese Geschäftsordnung definiert u.a.:

die Stellung und Aufgaben des Bundesparteiparlaments,

die Wahl und Aufgaben des Präsidiums,

die Organisation von Ausschüssen und Expertengremien,

sowie Verfahren zur Änderung der Geschäftsordnung selbst.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Das Bundesparteiparlament ist ein beschlussfassendes Gremium der Partei des Fortschritts, das strukturell zwischen Parteibasis und Bundesvorstand steht und regelmäßig inhaltliche und organisatorische Aufgaben übernimmt. Es ist ein Ausdruck innerparteilicher Demokratie und dient der kontinuierlichen politischen Arbeit der Partei zwischen den Parteitagen​​.

bitte kontrollieren Ai Zeugs

info/begriffe/bundesparteiparlament.txt · Zuletzt geändert: 2025/05/29 09:42 von superadmin