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Grundsatzkommision

Die Grundsatzkommission der Partei des Fortschritts ist ein zentrales Kontrollorgan innerhalb der Parteistrukturen. Sie erfüllt folgende Aufgaben:

1. Zusammensetzung:

- Die Mitglieder der Grundsatzkommission werden innerhalb des jeweiligen Präsidiums der Parteiebene bestimmt.

- Präsidiumsmitglieder dürfen selbst Teil der Kommission sein.

- Mitglieder der Grundsatzkommission dürfen keine weiteren Ämter außerhalb der Parlamentsstrukturen innehaben.

2. Aufgaben:

- Überwachung der Einhaltung der Satzung und Geschäftsordnung innerhalb der Parteiparlamentsstrukturen.

- Prüfung von Positionspapieren auf Widerspruch zum Grundsatzprogramm der Partei:

- Bei Widersprüchen informiert sie das zuständige Parlamentspräsidium, das dann entweder:

- eine Anpassung des Positionspapiers, oder

- eine Anpassung des Grundsatzprogramms veranlasst.

Die Kommission kann auch aus eigener Initiative tätig werden, z. B. bei Verdacht auf Verstöße gegen das Grundsatzprogramm.

3. Sitzungen und Organisation:

- Die Kommission bestimmt ihre Sitzungsleitung und Protokollführung selbst (einfache Mehrheit).

- Die Häufigkeit der Sitzungen wird von der Kommissionsleitung festgelegt.

- Sitzungen können online stattfinden.

Fazit:

Die Grundsatzkommission stellt sicher, dass alle parteiparlamentarischen Prozesse im Einklang mit der Satzung, der Geschäftsordnung und dem Grundsatzprogramm stehen. Sie ist ein unabhängiges Kontrollorgan innerhalb der Partei.

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info/begriffe/grundsatzkommision.txt · Zuletzt geändert: 2025/05/30 07:20 von martin.schnitt