Die Geschäfte einer Firma, eines Vereins oder auch einer Partei werden von einer kleinen Gruppe von Personen geführt, dem Vorstand. Um die Geschäfte führen zu können, muss diese kleine Gruppe dazu berechtigt sein, die Partei zu vertreten.
D.h., der Vorstand der Partei kann im Rechtsverkehr für die Partei Willenserklärungen abgeben und von anderen Personen Willenserklärungen für die Partei entgegennehmen. In den Augen der Öffentlichkeit leitet daher diese kleine Personengruppe die Geschicke der Firma, des Vereins oder der Partei.
Bei der Partei des Fortschritts ist dies anders.
Hier sorgt der Vorstand der Partei mit seiner Tätigkeit nur dafür, dass die Partei weiter existiert und arbeitsfähig bleibt. Der Vorstand der Partei des Fortschritts trifft nie wichtige Entscheidungen über die politische Ausrichtung der Partei oder über die politischen Grundsatzhaltungen der Partei.
Auch bei allen organisatorischen Geschäften für die Partei des Fortschritts hat nie ein Vorstandsmitglied allein die Entscheidung und die Verantwortung dafür, ob das Geschäft durchgeführt wird oder nicht.
Sobald eine Entscheidung ansteht, führt das Vorstandsmitglied einen Beschluss des Vorstandes herbei und handelt so, wie die Mehrheit des Vorstandes dies beschließt.