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Um an Wahlen teilnehmen und damit auf dem Wahlzettel stehen zu können, muss ein gewisser Rückhalt der Partei in der Bevölkerung nachgewiesen werden. Dies kann entweder durch vorhandene Mandate oder durch Unterstützungsunterschriften (USUS) erfolgen.
Da wir aktuell nicht genug relevante Mandate besitzen, bleibt uns nur die Sammlung der USUS. Die benötigte Anzahl ist abhängig von der zu wählenden Vertretung und bewegt sich kommunal im Bereich 10–500, auf Bundes- und Landesebene bei bis zu einigen Tausend.
USUS-Formular:
Nach den Aufstellungsversammlungen werden durch die zuständigen Wahlleitungen Formulare zur Abgabe von USUS zur Verfügung gestellt. Diese müssen von Wahlberechtigten im jeweiligen Wahlbezirk ausgefüllt und unterschrieben werden. Jeder Wahlberechtigte kann pro Wahl nur einen Vorschlag unterstützen. Wenn mehrere Gremien gewählt werden, kann eine Person aber für mehrere Gremien unterschreiben, z. B. für den zuständigen Gemeinde- und Samtgemeinderat sowie den Kreistag.
Danach muss bei der zuständigen Meldebehörde die Wahlberechtigung festgestellt und bestätigt werden. Dazu muss jemand mit dem Formular bei der Meldebehörde vorstellig werden. Das kann auch der Unterschreibende selbst machen.
Das unterschriebene und bestätigte USUS-Formular muss dann von uns bei der zuständigen Wahlleitung eingereicht werden. Dort werden sie vernichtet, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
Sie führt ausschließlich dazu, dass wir auf dem Wahlzettel stehen.
Weil demokratische Vielfalt und so.
wird nur die zuerst eingereichte Unterschrift gezählt.
Im Idealfall nimmt sich jemand direkt am nächsten Werktag frei und macht die Tour!