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Wahl zum Deutschen Bundestag, findet alle vier Jahre statt
Kommunales Parlament in Berliner Bezirken, Regelungen spezifisch für Berlin
Gesetzliche Grundlage für die Bundestagswahl, z. B. Wahlkreiseinteilung, Verfahren und Stimmabgabe
Verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Bundestagswahl
Regelt die Durchführung der Bundestagswahl, z. B. Wahlorgane, Wahlvorschläge und Briefwahl
Wahl ins Europäische Parlament, alle fünf Jahre
Landesgesetz, das den Ablauf von Kommunalwahlen regelt
Ergänzende Verordnung zu Kommunalwahlen mit Detailvorgaben für Organisation und Auszählung
Wahl kommunaler Vertretungen wie Stadt- oder Gemeinderat, regional unterschiedliche Regeln
Verantwortlich für die Durchführung der Wahl in einem Landkreis oder Bezirk
Wahl zum Landesparlament, Regelungen je nach Bundesland
Parteigliederung auf Bundesland-Ebene, zuständig für regionale Parteiarbeit und Wahlvorbereitung
Regelt die Durchführung von Landtagswahlen im jeweiligen Bundesland
Verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen auf Landesebene
Ergänzende Vorschriften zum Landeswahlgesetz, z. B. für Stimmzettel, Auszählung und Fristen
Müssen zur Wahlteilnahme gesammelt werden, Anzahl variiert je nach Wahl und Bundesland
Person, die für eine Wahl kandidiert, auf Liste oder als Direktkandidat
Bescheinigt, dass eine Person kandidieren darf
Gebietseinheit, in der Kandidaten direkt gewählt werden, Größe und Anzahl je nach Wahltyp
Zentrale Organisationseinheit der Partei zur Koordination der Wahlvorbereitungen
Leitet und überwacht den ordnungsgemäßen Ablauf einer Wahl auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene
Mitteilung an Wahlberechtigte mit Wahltermin, Wahllokal und Wahlzeit
Struktureinheit der Partei für die konkrete Durchführung einer Wahl, z. B. auf Landes- oder Kommunalebene