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Leitfaden zur Durchführung von Aufstellungsversammlungen

*Achtung: Vorabversion – in Arbeit*

Inhalt

  • Vorwort
  • Juristische Betrachtung
    • Gesetzliche Referenzen Bundestagswahlen
    • Gesetzliche Referenzen Landtagswahlen
  • Einladung zur Aufstellungsversammlung
  • Versammlungsablauf mit Wahl
  • Wahlverfahren und Stimmzettel
  • Niederschrift
  • Glossar

Vorwort

Der folgende Leitfaden soll Gebietsverbänden Orientierung bei der Aufstellung von Bewerbern und Bewerberinnen für die Wahlkreisvorschläge sowie für Landes- bzw. Bezirkslisten geben. Es handelt sich um eine kurze, nicht allumfassende Zusammenstellung wesentlicher Grundsätze. Bei Nachfragen bitte beim Wahlkompetenzzentrum melden.

Grundvoraussetzungen für eine Aufstellungsversammlung:

  • Gründung des entsprechenden Verbandes und Zusammensetzung des Vorstands gemäß Satzung
  • Einladung durch den Vorstand des Gebietsverbands mindestens 14 Tage vor der Versammlung
  • Bevorstehende Wahl – üblicherweise beginnt das Zeitfenster mit der Terminierung der Wahl
  • Kandidierende müssen eine Wählbarkeitsbescheinigung im Original mitbringen

Juristische Betrachtung

Wir sind als Partei berechtigt, Wahlkreisvorschläge sowie Bezirks- und Landeslisten einzureichen. Zulassungsvoraussetzung ist die ordnungsgemäße Durchführung des Aufstellungsverfahrens – für Bundes- wie auch Landeswahlen.

Gesetzliche Referenzen Bundestagswahlen

  • Satzung der Partei des Fortschritts (gem. § 37 Abs. 4 LWahlG)
    • Einberufung und Beschlussfähigkeit
    • Wahlverfahren (§ 37 Abs. 1–3 LWahlG)
  • Stimmberechtigung (§ 2 Abs. 1 LWahlG)
    • Deutsche Staatsbürger (Art. 116 GG)
    • Mind. 18 Jahre alt
    • Hauptwohnsitz im Wahlkreis seit mind. 3 Monaten
    • Nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen
    • Mitglied der Partei
  • Voraussetzungen für Bewerber (§ 37 Abs. 1 LWahlG)
  • Niederschrift (§ 37 Abs. 5 Satz 1 LWahlG)
  • Wahlen:
    • Geheime Wahl (§ 37 Abs. 3)
    • Ergebnisermittlung (§ 37 Abs. 4)
    • Vorschlags- und Vorstellungsrecht (§ 37 Abs. 3)
    • Versicherung an Eides statt (§ 37 Abs. 5 Satz 2)

Einladung zur Aufstellungsversammlung

  • Einladung durch den Vorstand des Gebietsverbands spätestens 14 Tage vorher per Mail und Talk
  • Einladung muss enthalten:
    • Formulierung: „Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Wahl zum [XX]. [Bundestag/Landtag] [Bundesland]“
    • Klare Trennung von anderen Veranstaltungen (z. B. Parteitag)
    • Bei Wahlkreisbewerbungen: separate Einladung an Wahlkreis-Mitglieder
    • Ort der Versammlung im Wahlgebiet (Ausnahme: Zustimmung durch Mitglieder)
  • In der Regel muss die Versammlung in Präsenz stattfinden
  • Fristen der Wahlleitung sind zwingend einzuhalten

*Hinweis: Vertreterversammlungen sind derzeit nicht vorgesehen.*

Mustereinladung Landesliste

Liebe Parteimitglieder aus [Bundesland],

wir laden euch ein zur Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Wahl zum [XX]. [Bundestag/Landtag] [Bundesland].

Die Versammlung findet statt am: [XX.XX.XXXX], [XX:XX] Uhr Ort: [Straße Hausnummer, PLZ Ort]

Tagesordnung:

  • Bestätigung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit
  • Bestimmung einer Schriftführung
  • Bestimmung von zwei Teilnehmenden zur eidesstattlichen Versicherung
  • Erläuterung des Wahlverfahrens und Durchführung

Bitte meldet euch bis [XX.XX.XXXX] bei [Kontakt]. PdF Landesverband [Bundesland] – Vorstand i.A. [Absender]

Versammlungsablauf mit Wahl

*Wahlkreis- und Landeslistenversammlungen sind getrennt durchzuführen.*

Wahlvorbereitung

  • Begrüßung, Einleitung
  • Wahl der Versammlungsleitung
  • Wahl der Schriftführung (nicht zwingend stimmberechtigt)
  • Vorschläge für Kandidierende einholen
  • Wählbarkeitsbescheinigungen im Original vorlegen
  • Vorstellung der Kandidierenden
  • Prüfung der Stimmberechtigung + Beschlussfähigkeit
  • Wahl der Zählkommission (mind. 2 Personen)
  • Wahl der Vertrauensperson + Stellvertretung
  • Wahl von zwei Personen zur eidesstattlichen Versicherung

Wahl

  • Vor der Wahl stellt die Versammlungsleitung fest:
    • Einladung war satzungsgemäß
    • Stimmberechtigung geprüft
    • Niemand erhebt Einspruch
    • Vorschlagsrecht gegeben
    • Vorstellung war möglich
    • Geheime Wahl mit Stimmzetteln
    • Einfaches Mehrheitswahlrecht
  • Durchführung der geheimen Wahl:
    • Wahl der Landesliste
    • Reihenfolge auf der Liste
    • Direktkandidierende
  • Verkündung des Ergebnisses
  • Klärung von Einwendungen
  • Anfertigung der Eidesstattlichen Versicherungen
  • Unterschrift von Versammlungsleitung und Schriftführung
  • Erstellung der Niederschrift
  • Beendigung der Sitzung

Wahlverfahren und Stimmzettel

  • Wahl muss geheim erfolgen
  • Mindestens 3 stimmberechtigte Mitglieder erforderlich
  • Verfahren: Einzelwahl oder verbundene Einzelwahl
  • Reihenfolge der Liste ergibt sich aus dem Ergebnis
  • Sonderregelung (Spitzenkandidatur etc.) sind möglich

Niederschrift

  • Formulare durch Landeswahlleitungen bereitgestellt
  • Falls nicht verfügbar: Formulare der Bundeswahlleitung nutzen
  • Originale schnell an Wahlleitung senden (Frist beachten)
  • Digitale Kopien für Partei archivieren
  • Fehlerhafte Niederschriften → USUS ungültig!

Erforderliche Formulare:

  • Übersicht über die gewählten Kandidierenden (Landesliste)
  • Festlegung der Vertrauenspersonen
  • Zustimmungserklärung + Eidesstatt zur Mitgliedschaft
  • Niederschrift der Aufstellungsversammlung
  • Versicherung an Eides statt (zwei Personen)
  • Bescheinigung der Wählbarkeit
  • Alle Formulare auch für Direktkandidierende

*Das Sitzungsprotokoll (nach Geschäftsordnung) bleibt parteiintern.*

Die Vertrauensperson übermittelt alle Unterlagen im Original an die Wahlleitung. Frist siehe Mitteilung der Wahlleitung. Wichtig: Anerkennung der Niederschrift = Gültigkeit der USUS. → *siehe Anl. 16*

Glossar

Vertrauensperson: Versichert den korrekten Ablauf der Versammlung und vertritt die Partei bei der Sitzung des Wahlausschusses.

Wahlvorschlagsträger: Träger eines Wahlvorschlags (Person, Gruppe, Organisation), z. B. der jeweilige Landesverband vertreten durch den Vorstand.

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